Überbetriebliche Kurse (ÜK) sind Bestandteil der beruflichen Grundbildung und stützen sich auf das Berufsbildungsrecht. Die Bildungsverordnung legt für den jeweiligen Beruf verbindliche Eckpunkte fest. Das Verhältnis zwischen Bildungsverordnung und ÜK betrifft unter anderem Kurspflicht, Dauer und Zuständigkeiten. Der Bildungsplan beschreibt die aufzubauenden Handlungskompetenzen und ordnet Beiträge den verschiedenen Lernorten zu. Damit zeigt der Bildungsplan für ÜK, welche Inhalte im Kurs eingeführt oder geübt werden. Ein ÜK-Reglement kann die Vorgaben für einen Beruf oder eine Branche weiter ausführen. Das ÜK-Organisationsreglement behandelt je nach Ausgestaltung Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Finanzierung und Aufsicht. Ein Kursreglement für Lernende kann Anmeldung, Teilnahme, Absenzen, Verhalten, Sicherheit und den Umgang mit Bewertungen festlegen. Aufgebote und Kursunterlagen ergänzen diese Bestimmungen mit konkreten Terminen und praktischen Angaben. Interne Regeln eines Anbieters dürfen übergeordneten gesetzlichen und berufsspezifischen Vorgaben nicht widersprechen. Bei Unklarheiten ist zu prüfen, welches Dokument die betreffende Frage regelt und welche Stelle dafür zuständig ist.
Regelwerk für überbetriebliche Kurse bei einer Lehre in der Schweiz
Das ÜK-Regelwerk umfasst die rechtlichen, berufsspezifischen und organisatorischen Vorgaben für Planung und Durchführung der Kurse. Die einzelnen Dokumente regeln unterschiedliche Ebenen und müssen zusammen gelesen werden. Massgebend ist jeweils die für den Lehrberuf und den Kurs gültige Fassung.
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