Zustellung des Entscheids über einen Studienausschluss in der Schweiz

Die Zustellung eines Ausschlussentscheids erfolgt über den von der Hochschule vorgesehenen Mitteilungsweg. Möglich sind insbesondere eine elektronische Bereitstellung im Studierendenportal oder die Zustellung durch eingeschriebene Post der Hochschule. Der nachweisbare Empfang der Verfügung kann für den Fristbeginn eines Rekurses entscheidend sein.

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