Für die Akteneinsicht vor einem Prüfungsrekurs ist die zuständige Stelle der Hochschule zu kontaktieren. Umfang, Termin und Form der Einsicht richten sich nach den anwendbaren Hochschulregeln. Je nach Prüfung können die eigene Arbeit, die Korrekturen und weitere bewertungsbezogene Unterlagen einsehbar sein. Ein Korrekturblatt zur Prüfung kann festhalten, wie Antworten beurteilt oder Punkte zugeteilt wurden. Ein Bewertungsraster im Studium ordnet festgelegte Kriterien den einzelnen Teilen einer Leistung zu. Ob solche Unterlagen vorhanden und Teil der Einsicht sind, hängt von der konkreten Prüfung ab. Bei der Einsicht sollten mögliche Rechenfehler, nicht berücksichtigte Antworten und Abweichungen vom vorgegebenen Bewertungsmassstab sachlich festgehalten werden. Die Akteneinsicht ersetzt weder die Rekursschrift noch deren Begründung. Sie kann jedoch die Grundlage liefern, um eine konkrete Beanstandung nachvollziehbar mit den Prüfungsunterlagen zu verbinden. Auch während der Abklärung bleibt die für den Rekurs geltende Frist nach den anwendbaren Regeln zu beachten.
Akteneinsicht vor einem Prüfungsrekurs im Studium in der Schweiz
Eine Prüfungseinsicht an der Hochschule kann helfen, die Bewertung vor einem Prüfungsrekurs in der Schweiz nachzuvollziehen. Wer Prüfungsunterlagen einsehen möchte, muss sich nach dem Verfahren und den Vorgaben der Hochschule richten. Die Einsicht kann zeigen, ob sich konkrete Beanstandungen aus der Korrektur oder der Punktevergabe ergeben.
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