Zuständige Stelle für einen Prüfungsrekurs im Studium in der Schweiz

Die zuständige Rekursstelle einer Hochschule ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung des Prüfungsentscheids. Je nach Hochschule und Verfahrensstufe kann die Beschwerdeinstanz für eine Prüfung hochschulintern oder kantonal organisiert sein. Die Eingabe muss an die im Entscheid bezeichnete Stelle gerichtet werden.

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