Einreichung eines Prüfungsrekurses im Studium in der Schweiz

Wer einen Prüfungsrekurs einreichen möchte, muss die Eingabe fristgerecht an die in der Rechtsmittelbelehrung bezeichnete Stelle richten. Die Rekursschrift an die Hochschule oder eine andere zuständige Instanz enthält den angefochtenen Entscheid, den Antrag und eine nachvollziehbare Begründung. Die verlangte Form und die erforderlichen Beilagen richten sich nach dem Entscheid und dem anwendbaren Verfahrensrecht.

Rekursstelle

Die zuständige Rekursstelle einer Hochschule ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung des Prüfungsentscheids. Je nach Hochschule und Verfahrensstufe kann die Beschwerdeinstanz für eine Prüfung hochschulintern oder kantonal organisiert sein. Die Eingabe muss an die im Entscheid bezeichnete Stelle gerichtet werden.

Begründung

Wer einen Prüfungsrekurs begründen möchte, muss den angefochtenen Entscheid, die konkreten Beanstandungen und die verlangte Änderung nachvollziehbar darstellen. Der Rekursantrag zur Prüfung sollte eindeutig formuliert und mit den geltend gemachten Fehlern verbunden sein. Eine blosse Unzufriedenheit mit dem Ergebnis genügt nicht automatisch.

VivAVia can make mistakes. Check important information.