Wer eine Prüfungsnote anfechten oder ein Nichtbestehen anfechten möchte, muss zuerst den rechtlich massgebenden Entscheid bestimmen. Eine Verfügung der Hochschule ist eine formelle Anordnung, aus der die Entscheidung, ihre Begründung und die zulässigen Rechtsmittel hervorgehen können. Nicht jede Mitteilung zu einer Prüfung ist bereits der anfechtbare Entscheid. Bei einer Bewertung richtet sich der Rekurs gegen die konkrete Prüfungsnote oder den Bewertungsentscheid. Die Eingabe muss beanstandete Punkte nennen, die sich auf diese Bewertung beziehen. Für einen Studienausschluss-Rekurs ist dagegen die Ausschlussverfügung der massgebende Gegenstand. Dabei sind die beanstandeten Feststellungen und die verlangte Änderung konkret zu bezeichnen. Zuständige Stelle und Frist ergeben sich aus der Rechtsmittelbelehrung und dem anwendbaren Hochschulrecht. Ob die Prüfungsbewertung selbst, das festgestellte Nichtbestehen oder erst der Ausschlussentscheid angefochten werden kann, hängt von der Entscheidform und den geltenden Regeln ab. Vor der Einreichung ist deshalb zu prüfen, welcher Entscheid die beanstandete Prüfungsfolge verbindlich festlegt.
Anfechtbare Prüfungsentscheide im Studium in der Schweiz
Ein anfechtbarer Prüfungsentscheid kann in der Schweiz eine Prüfungsbewertung, das Nichtbestehen oder einen daraus folgenden Studienausschluss betreffen. Ob ein Rekurs zulässig ist, ergibt sich aus dem formellen Entscheid, der Rechtsmittelbelehrung und dem Hochschulrecht. Eine ungenügende Note allein genügt nicht, um eine Anfechtung erfolgreich zu begründen.
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