Rekursgründe gegen Prüfungsfolgen im Studium in der Schweiz

Rekursgründe gegen einen Prüfungsentscheid in der Schweiz müssen sich auf konkrete Fehler im Verfahren oder in der Bewertung beziehen. Ein Verfahrensfehler der Hochschule kann vorliegen, wenn verbindliche Prüfungsregeln nicht eingehalten wurden. Ein Bewertungsfehler bei einer Prüfung kommt etwa bei einer falschen Punkteberechnung oder einer fehlerhaften Anwendung des Bewertungsmassstabs in Betracht.

Verfahrensfehler

Ein Verfahrensfehler bei einer Prüfung liegt vor, wenn verbindliche Regeln des Prüfungsverfahrens nicht eingehalten wurden. Für einen Rekurs muss der beanstandete Ablauf konkret beschrieben und mit dem Prüfungsreglement verbunden werden. Nicht jede Abweichung führt automatisch zur Aufhebung des Prüfungsentscheids.

Bewertungsfehler

Ein Bewertungsfehler bei einer Prüfung kann vorliegen, wenn Punkte falsch berechnet oder die festgelegten Bewertungsvorgaben fehlerhaft angewendet wurden. Im Rekurs muss die beanstandete Bewertung konkret bezeichnet und mit dem Bewertungsmassstab der Prüfung verglichen werden. Eine blosse abweichende Einschätzung der eigenen Leistung genügt nicht automatisch.

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