Für die Rekursgründe einer Prüfung ist genau darzulegen, weshalb der Prüfungsentscheid rechtswidrig sein soll. Beim Verfahren ist der beanstandete Ablauf mit den Vorgaben des Prüfungsreglements zu vergleichen. Nicht jede Abweichung führt automatisch zur Aufhebung des Entscheids. Massgebend ist, ob der gerügte Fehler für den Prüfungsentscheid rechtlich erheblich sein kann. Das rechtliche Gehör im Studium umfasst die Möglichkeit, sich vor einem belastenden Entscheid in der vorgesehenen Form zu den massgebenden Punkten zu äussern. Eine Verletzung dieses Anspruchs kann als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, wenn sie den konkreten Entscheid betrifft. Bei einem Bewertungsfehler muss die beanstandete Bewertung bezeichnet und mit den festgelegten Bewertungsvorgaben verglichen werden. Denkbar sind falsch zusammengezählte Punkte oder eine fehlerhafte Anwendung des vorgegebenen Massstabs. Die eigene Einschätzung, eine bessere Leistung erbracht zu haben, genügt für sich allein nicht. Ein Rekurs sollte deshalb für jeden geltend gemachten Fehler den betroffenen Vorgang, die anwendbare Regel und den Bezug zum angefochtenen Entscheid erkennen lassen.
Rekursgründe gegen Prüfungsfolgen im Studium in der Schweiz
Rekursgründe gegen einen Prüfungsentscheid in der Schweiz müssen sich auf konkrete Fehler im Verfahren oder in der Bewertung beziehen. Ein Verfahrensfehler der Hochschule kann vorliegen, wenn verbindliche Prüfungsregeln nicht eingehalten wurden. Ein Bewertungsfehler bei einer Prüfung kommt etwa bei einer falschen Punkteberechnung oder einer fehlerhaften Anwendung des Bewertungsmassstabs in Betracht.
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