Aufschiebende Wirkung eines Prüfungsrekurses im Studium in der Schweiz

Die aufschiebende Wirkung eines Rekurses bedeutet, dass der angefochtene Prüfungsentscheid bis zur weiteren Entscheidung vorläufig nicht vollzogen wird. Ob diese Wirkung automatisch eintritt oder beantragt werden muss, richtet sich nach dem anwendbaren Hochschul- und Verfahrensrecht. Die Einreichung eines Rekurses suspendiert den Prüfungsentscheid daher nicht in jedem Fall.

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