Die Frist für eine Prüfungsabmeldung ergibt sich aus dem Prüfungsplan und dem anwendbaren Reglement. Innerhalb dieser Frist kann die Abmeldung über den vorgesehenen Weg eingereicht werden. Nutzt die Hochschule ein digitales Verfahren, erfolgt die Abmeldung im Prüfungsportal. In anderen Fällen kann eine Mitteilung an das Prüfungssekretariat erforderlich sein. Die Abmeldung muss der richtigen Prüfung und dem richtigen Termin zugeordnet sein. Ein abgeschickter Antrag ist anhand einer Bestätigung oder des aktualisierten Anmeldestatus zu kontrollieren. Das Fernbleiben am Prüfungstag ersetzt keinen fristgerechten Rückzug. Nach Ablauf der Abmeldefrist kann die Hochschule einen besonderen Grund und entsprechende Nachweise verlangen. Eine verspätete Abmeldung wird nicht automatisch anerkannt. Ohne wirksame Abmeldung kann der Termin nach dem Prüfungsreglement als versäumter oder nicht bestandener Versuch behandelt werden. Massgebend ist der schriftlich dokumentierte Status der Prüfungsanmeldung.
Abmeldung von einer Wiederholungsprüfung im Studium in der Schweiz
Wer sich von einer Wiederholungsprüfung abmelden möchte, muss das Verfahren und die Frist der Hochschule einhalten. Der Rückzug der Prüfungsanmeldung kann über das Prüfungsportal oder die zuständige Hochschulstelle erfolgen. Eine verspätete Abmeldung wird nur nach den Regeln des Prüfungsreglements berücksichtigt.
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