Vor der Anmeldung wird geprüft, ob für die nicht bestandene Studienleistung noch ein Wiederholungsversuch zulässig ist. Danach wird das von der Hochschule vorgesehene Anmeldeverfahren ermittelt. Je nach Studienprogramm erfolgt die Anmeldung im Prüfungsportal, über das Prüfungssekretariat oder ohne eigenen Antrag. Eine automatische Prüfungsanmeldung sollte nicht vermutet, sondern anhand der Mitteilung oder des Portalstatus bestätigt werden. Bei einer eigenen Anmeldung müssen Studienleistung, Prüfungsart und angebotener Termin korrekt ausgewählt sein. Die Anmeldefrist für die Wiederholung ergibt sich aus dem Prüfungsplan und den geltenden Vorgaben. Nach dem Absenden sollten Bestätigung und Prüfungsstatus gesichert werden. Ein bestehender Wiederholungsanspruch ersetzt keine erforderliche Anmeldung. Auch der zugewiesene Termin muss kontrolliert werden, da eine Anmeldung nicht automatisch den erwarteten Prüfungstermin bestätigt. Soll die Anmeldung zurückgezogen werden, gelten das Abmeldeverfahren und die dafür festgelegte Frist. Eine verspätete Abmeldung wird nur berücksichtigt, wenn das Prüfungsreglement dies zulässt.
Anmeldung zur Wiederholung einer Studienleistung in der Schweiz
Wer eine Wiederholungsprüfung anmelden muss, richtet sich nach dem Prüfungsreglement und den Vorgaben des Studienprogramms. Die Prüfungsanmeldung kann über ein Portal, die Prüfungsadministration oder automatisch erfolgen. Anmeldefrist, Bestätigung und zugewiesener Termin müssen für die konkrete Studienleistung kontrolliert werden.
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