Das Prüfungsreglement legt die zulässigen Versuche für eine Studienleistung fest. Die Regelung kann sich je nach Hochschule, Studienprogramm und Prüfungsform unterscheiden. Sie bestimmt, ob nach einem nicht bestandenen Versuch eine Wiederholung möglich ist. Auch die Zahl der verbleibenden Versuche ergibt sich daraus. Ein Wiederholungsversuch im Studium kann an bestimmte Bedingungen gebunden sein. Bereits unternommene Versuche werden nach den Regeln der Hochschule gezählt. Ob ein abgebrochener oder versäumter Termin als Versuch gilt, ist gesondert zu prüfen. Die Wiederholungsregel einer anderen Studienleistung lässt sich nicht automatisch übertragen. Sind alle zulässigen Versuche ausgeschöpft, kann die Leistung als endgültig nicht bestanden gelten. Die daraus folgenden Auswirkungen richten sich nach dem Studien- und Prüfungsreglement. Der individuelle Prüfungsentscheid zeigt, welche Regel im konkreten Fall angewendet wurde.
Zulässige Prüfungsversuche bei einem Studium in der Schweiz
Die Anzahl der Prüfungsversuche bei einem Studium in der Schweiz richtet sich nach dem Prüfungsreglement der Hochschule und des Studienprogramms. Ein zweiter Prüfungsversuch ist nicht bei jeder Studienleistung automatisch zulässig. Massgebend sind die Regeln für die konkrete Prüfung.
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