Der nächste Prüfungstermin ergibt sich aus dem veröffentlichten Angebot der Hochschule für die betreffende Studienleistung. Manche Leistungen werden nur zu bestimmten Prüfungssessionen angeboten. Ein bestehender Wiederholungsanspruch garantiert daher noch keinen unmittelbar folgenden Termin. Für die zeitliche Planung sind das Prüfungsreglement, der aktuelle Prüfungsplan und die Angaben des Studienprogramms gemeinsam zu lesen. Eine im Prüfungsreglement festgelegte Frist kann begrenzen, bis wann eine Wiederholung stattfinden oder abgeschlossen sein muss. Zusätzlich können Anmeldefristen bestimmen, ob der angebotene Termin tatsächlich genutzt werden kann. Der Zeitpunkt beeinflusst den weiteren Studienverlauf, wenn die Leistung Voraussetzung für spätere Module oder Studienabschnitte ist. Ein versäumter Wiederholungstermin kann nach den geltenden Regeln als nicht bestandener oder verbrauchter Versuch gelten. Ob ein anerkannter Grund die Folgen des Nichterscheinens verändert, entscheidet die zuständige Stelle. Terminänderungen und Mitteilungen der Hochschule sollten deshalb bis zur Prüfung kontrolliert werden. Verbindlich ist der für die konkrete Studienleistung bestätigte Termin.
Zeitpunkt der Wiederholung einer Studienleistung in der Schweiz
Den Termin einer Wiederholungsprüfung bestimmt die Hochschule anhand ihres Prüfungsplans und des anwendbaren Reglements. Eine Prüfungswiederholung im nächsten Semester ist nicht für jede Studienleistung automatisch möglich. Prüfungsangebot, Wiederholungsfrist und Anmeldevorgaben müssen deshalb für die konkrete Leistung geprüft werden.
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