Die Gasthochschule prüft die Bewerbung nach ihren eigenen Vorgaben. Eine Nomination durch die Schweizer Heimathochschule eröffnet das Verfahren, garantiert die Zulassung jedoch nicht. Die verlangten Dokumente und Angaben müssen vollständig und innerhalb der Frist der Gasthochschule eingereicht werden. Nach positiver Prüfung stellt die Hochschule eine Aufnahmebestätigung aus oder teilt die Zulassung in anderer vorgesehener Form mit. Dieses Dokument nennt den zugelassenen Aufenthaltszeitraum und kann weitere Bedingungen oder Schritte enthalten. Die Aufnahme als Austauschstudentin oder Austauschstudent ist auf den befristeten Mobilitätsaufenthalt bezogen. Sie ist von einer regulären Zulassung zu einem vollständigen Studienprogramm zu unterscheiden. Nach der Gastzulassung können noch die Registrierung, die Austauschimmatrikulation und die Einschreibung in Lehrveranstaltungen erforderlich sein. Die Aufnahme garantiert nicht, dass jeder ursprünglich gewünschte Kurs besucht werden kann. Kurszugang und Änderungen richten sich nach Angebot, Kapazität und Vorgaben der Gasthochschule. Die Bestätigung sollte auf persönliche Angaben, Zeitraum und weitere Anweisungen geprüft werden.
Zulassung an der Gasthochschule für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Die Gastzulassung ist die Aufnahme durch die Gasthochschule für einen befristeten Studienaufenthalt. Nach der Nomination kann dafür eine eigene Gasthochschul-Bewerbung mit zusätzlichen Unterlagen erforderlich sein. Der Letter of Acceptance bestätigt die Aufnahme als Austauschstudentin oder Austauschstudent, ersetzt aber nicht automatisch die weiteren Schritte zur Austauschimmatrikulation und Kurswahl.
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