ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System und bezeichnet das europäische System zur Erfassung von Studienleistungen. Eine ECTS-Voraussetzung kann festlegen, welcher Studienfortschritt bis zur Bewerbung oder bis zum Beginn des Aufenthalts nachgewiesen sein muss. Die verlangte Zahl ergibt sich aus den Bedingungen des konkreten Programms. Zusätzlich können bestimmte Pflichtmodule oder Studienabschnitte bereits abgeschlossen sein müssen. Manche Austauschangebote berücksichtigen auch die bisherigen Noten oder verlangen einen ausreichenden Leistungsstand. Die Anforderungen können nach Hochschule, Studienprogramm, Studienstufe und Zielhochschule unterschiedlich ausfallen. Erfüllte Bedingungen der Heimathochschule ersetzen nicht automatisch die Vorgaben der Gasthochschule. Auch ein bestehendes Austauschabkommen garantiert keine Teilnahme, wenn persönliche oder fachliche Voraussetzungen fehlen. Massgebend ist zudem, zu welchem Zeitpunkt die jeweilige Bedingung erfüllt und belegt sein muss. Die zuständige Mobilitätsstelle prüft die Voraussetzungen nach den Regeln des betreffenden Angebots. Eine Teilnahmebestätigung oder spätere Gastzulassung erfolgt getrennt von dieser ersten Prüfung.
Teilnahmebedingungen für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Die Teilnahmebedingungen für den Austausch legen fest, welcher Studienfortschritt und welche weiteren Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sein müssen. Je nach Programm können Mindestnoten für die Mobilität, eine bestimmte Zahl erworbener Studienpunkte oder fachliche Bedingungen gelten. Die Austauschberechtigung richtet sich nach den Vorgaben der Heimathochschule, des Austauschprogramms und der Gasthochschule.
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