Ein selbstorganisiertes Auslandssemester beginnt mit der Suche nach einer Hochschule, die externe Gaststudierende aufnimmt. Die Gasthochschule legt fest, ob ein externer Studienaufenthalt möglich ist und welche Bewerbungsunterlagen verlangt werden. Eine Aufnahme kann nicht aus dem regulären Studienstatus an der Schweizer Heimathochschule abgeleitet werden. Bei individueller Mobilität müssen Semesterzeiten, Unterrichtssprache, Kurszugang und fachliche Voraussetzungen selbst verglichen werden. Vor der Bewerbung sollte die geplante Kurswahl mit dem eigenen Studienprogramm abgestimmt werden. Die Heimathochschule entscheidet nach ihren Regeln, welche auswärtigen Studienleistungen später angerechnet werden können. Ändert sich das Kursangebot, kann eine erneute Prüfung der Anerkennung nötig sein. Da kein institutionelles Austauschabkommen zugrunde liegt, sind administrative Abläufe und finanzielle Bedingungen direkt mit beiden Hochschulen zu klären. Auch die Anforderungen des Gastlands für Einreise, Aufenthalt und Versicherung hängen vom Zielort und der persönlichen Situation ab. Die selbstständige Organisation bietet zusätzliche Zielmöglichkeiten, verlangt aber eine sorgfältige Abstimmung aller akademischen und administrativen Schritte.
Freemover-Aufenthalte während des Studiums in der Schweiz
Freemover organisieren einen befristeten Studienaufenthalt ausserhalb eines Austauschabkommens ihrer Hochschule. Ein solches Gaststudium ohne Abkommen erfordert eine direkte Bewerbung bei der gewünschten Gasthochschule und eine eigene Abstimmung mit der Heimathochschule in der Schweiz. Zulassung, Kurswahl, Anrechnung und Kosten sind für den konkreten Aufenthalt einzeln zu klären.
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