Für einen Partnerhochschulaustausch ist zuerst zu prüfen, welche Vereinbarungen für das eigene Studienprogramm gelten. Nicht jede Hochschulpartnerschaft steht allen Fachrichtungen oder Studienstufen offen. Die Heimathochschule veröffentlicht die verfügbaren Ziele und legt ihr Auswahlverfahren fest. Da die Zahl der Austauschplätze begrenzt sein kann, folgt aus einer bestehenden Partnerschaft kein automatischer Anspruch auf einen Platz. Nach der internen Auswahl kann eine Nomination an die Partnerhochschule erfolgen. Diese prüft die Aufnahme nach ihren eigenen Vorgaben. Vor der Bewerbung sollten Semesterzeiten, Unterrichtssprache, Kursangebot und fachliche Voraussetzungen verglichen werden. Die geplanten Studienleistungen sind mit der Heimathochschule abzustimmen, damit ihre spätere Anrechnung geprüft werden kann. Änderungen an der Kurswahl während des Aufenthalts können eine erneute Bestätigung erfordern. Die genauen administrativen und finanziellen Bedingungen ergeben sich aus dem konkreten Austauschabkommen und den Vorgaben beider Hochschulen.
Partnerhochschulaustausch während des Studiums in der Schweiz
Ein institutioneller Austausch ist ein befristeter Studienaufenthalt, der über eine Hochschulpartnerschaft organisiert wird. Das Austauschabkommen legt fest, für welche Studierenden und Studienbereiche eine Partnerhochschule zugänglich ist. Ein Austauschplatz setzt die Auswahl oder Nomination durch die Heimathochschule und die Aufnahme durch die Partnerhochschule voraus.
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