Bei allen drei Richtungen bleibt der Studienaufenthalt zeitlich begrenzt. Für einen Aufenthalt innerhalb der Schweiz kann die Zusammenarbeit über eine Partnerhochschule oder einen Hochschulverbund organisiert sein. Voraussetzungen, Kurswahl und spätere Anrechnung richten sich nach den Vorgaben der beteiligten Schweizer Hochschulen. Bei einem Aufenthalt im Ausland bleibt die studierende Person ihrem Studienprogramm an der Schweizer Heimathochschule zugeordnet. Zulassung, Kurswahl und Anerkennung sind dafür mit der Schweizer und der ausländischen Hochschule abzustimmen. Studierende, die aus dem Ausland an eine Schweizer Hochschule kommen, bleiben ihrer dortigen Heimathochschule zugeordnet. Aufnahme, Lehrveranstaltungswahl und Leistungsnachweis richten sich nach den Vereinbarungen und Vorgaben der beteiligten Einrichtungen. Die Richtung bestimmt somit, welche Hochschule als Heimathochschule gilt und welche Einrichtung den befristeten Aufenthalt ermöglicht. Sie beeinflusst auch, welche Stellen für Bewerbung, Kursgenehmigung und Leistungsübertragung zuständig sind. Die konkrete Organisation des Austauschs wird davon getrennt festgelegt.
Mobilitätsrichtungen bei einem Austauschsemester im Studium in der Schweiz
Die Mobilitätsrichtung beschreibt, zwischen welchen Ländern oder Hochschulsystemen ein Austauschsemester stattfindet. Binnenmobilität führt befristet an eine andere Hochschule in der Schweiz, während Auswärtsmobilität von einer Schweizer Heimathochschule ins Ausland führt. Einwärtsmobilität betrifft Studierende einer ausländischen Heimathochschule, die vorübergehend in der Schweiz studieren.
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