Für eine barrierefreie Mobilität sollte der persönliche Unterstützungsbedarf möglichst früh mit der zuständigen Stelle der Hochschule geklärt werden. Dabei werden die voraussichtlichen Mehrkosten des Auslandssemesters getrennt von den regulären Reise- und Aufenthaltskosten erfasst. Berücksichtigt werden können nur Ausgaben, die das jeweilige Förderprogramm als zusätzlichen Bedarf anerkennt. Welche Angaben oder Belege erforderlich sind, richtet sich nach dessen Verfahren. Eine allgemeine Mobilitätsförderung führt nicht automatisch zu einer Zusatzförderung. Auch ein festgestellter Unterstützungsbedarf ersetzt keinen erforderlichen Antrag. Kostenschätzungen sollten den konkreten Aufenthalt, den Zielort und die benötigten Leistungen abbilden. Ausgaben sollten erst dann als finanziert gelten, wenn eine verbindliche Förderzusage vorliegt. Falls sich der Bedarf oder die Kostenplanung ändert, ist zu klären, ob die zuständige Stelle vorab informiert werden muss. Die Abstimmung mit Heimathochschule, Gasthochschule und Förderstelle hilft, Unterstützung und Finanzierung miteinander zu verbinden. Vertrauliche Angaben werden nur in dem Umfang eingereicht, den das jeweilige Verfahren verlangt.
Zusatzförderung bei besonderem Bedarf für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Eine Zusatzförderung für Mobilität kann Mehrkosten abdecken, die wegen eines besonderen individuellen Bedarfs bei einem Mobilitätssemester entstehen. Im Förderkontext bezeichnet Special Needs beim Austausch zusätzliche Anforderungen, für die je nach Programm ein Inklusionsbeitrag beantragt werden kann. Voraussetzungen, anrechenbare Kosten und Nachweise bestimmt die zuständige Förderstelle.
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