Für die Reisekostenplanung werden alle notwendigen Wege zwischen dem Wohnort und dem Studienort der Gasthochschule erfasst. Bei der Anreise zum Austausch können neben dem eigentlichen Ticket auch Gepäck, Reservationen und erforderliche Anschlussfahrten Kosten verursachen. Die Rückreise gehört ebenfalls von Beginn an in das Reisebudget. Weitere Transportkosten während des Studiums sind einzubeziehen, wenn sie unmittelbar mit dem Mobilitätssemester zusammenhängen und nicht bereits im Aufenthaltsbudget erfasst sind. Vergleichbare Angebote sollten dieselben Reisedaten, Gepäckbedingungen und Umbuchungsmöglichkeiten abbilden. Ein günstiger Preis allein zeigt daher nicht, welche Verbindung insgesamt zum Aufenthalt passt. Noch nicht bestätigte Termine können spätere Änderungen und zusätzliche Ausgaben auslösen. Buchungen sollten deshalb mit dem Studienkalender und den verlangten Anwesenheitszeiten der Gasthochschule abgestimmt werden. Falls ein Förderprogramm einen Mobilitätszuschuss für die Reise vorsieht, sind Förderbedingungen, Verfahren und Auszahlungszeitpunkt zu prüfen. Der Zuschuss kann die tatsächlichen Reisekosten nur im zugesprochenen Umfang mindern. Eine getrennte Reserve hilft, nicht planbare Änderungen zu bewältigen, ohne die laufenden Mittel für Unterkunft und Lebenshaltung zu verwenden.
Reisekosten für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Zu den Reisekosten eines Auslandssemesters gehören die geplante Anreise zum Studienort, die Rückreise und weitere notwendige Fahrten im Zusammenhang mit dem Mobilitätsaufenthalt. Das Reisebudget richtet sich nach Zielort, Verkehrsmittel, Reisedaten und den Bedingungen der gebuchten Verbindung. Ein möglicher Mobilitätszuschuss für die Reise darf erst nach einer verbindlichen Zusage als gesicherte Finanzierung gelten.
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