Nach dem Mobilitätssemester stellt die Gasthochschule die nach ihrem Verfahren vorgesehenen Leistungsnachweise aus. Das Dokument sollte erkennen lassen, welche Lehrveranstaltungen absolviert, welche Ergebnisse erzielt und welche Kreditpunkte vergeben wurden. Ein Prüfungsergebnis aus dem Ausland muss eindeutig dem betreffenden Kurs und der studierenden Person zugeordnet sein. Auch Angaben zur Notenskala oder zum Bestehensstatus können für die Auswertung benötigt werden. Die Heimathochschule legt fest, in welcher Form und über welchen Weg die Unterlagen einzureichen sind. Sie kann ein direkt übermitteltes Dokument oder eine anderweitig bestätigte Fassung verlangen. Stimmen Kursbezeichnungen oder Angaben nicht mit der Lernvereinbarung überein, können zusätzliche Erläuterungen nötig sein. Eine Kursbestätigung ist besonders dann hilfreich, wenn einzelne Leistungen im Transcript of Records fehlen oder noch nicht vollständig ausgewiesen sind. Ob sie als ausreichender Beleg gilt, entscheidet die Heimathochschule. Das spätere Anrechnungsdokument hält fest, welche nachgewiesenen Leistungen in das Studium in der Schweiz übernommen wurden. Der Leistungsnachweis belegt somit die Ergebnisse der Gasthochschule, während das Anrechnungsdokument den Entscheid der Heimathochschule dokumentiert.
Leistungsnachweise aus einem Mobilitätssemester für das Studium in der Schweiz
Das Transcript of Records ist der offizielle Leistungsnachweis aus einem Austausch und führt die an der Gasthochschule belegten Kurse sowie die erzielten Ergebnisse auf. Für die Anrechnung eines Mobilitätssemesters im Studium in der Schweiz muss es den Vorgaben der Heimathochschule entsprechen. Eine Kursbestätigung kann ergänzende Angaben liefern, ersetzt den verlangten offiziellen Nachweis aber nicht automatisch.
VivAVia can make mistakes. Check important information.

