Für die Lernvereinbarung werden die ausgewählten Lehrveranstaltungen der Gasthochschule den passenden Modulen oder Bereichen des Studienprogramms in der Schweiz zugeordnet. Grundlage sind aktuelle Angaben zu Kursinhalt, Niveau, Arbeitsaufwand und Leistungsprüfung. Die ECTS-Planung zeigt, welchen Studienumfang der Aufenthalt abdecken soll und wie die vorgesehenen Leistungen in das Schweizer Studium passen. Eine Kursgenehmigung sollte von den zuständigen Stellen nach dem Verfahren der Heimathochschule bestätigt werden. Je nach Austauschprogramm kann auch die Gasthochschule an der Abstimmung beteiligt sein. Ist ein geplanter Kurs nicht verfügbar oder entstehen Überschneidungen, muss die Lernvereinbarung angepasst werden. Ersatzkurse sollten nicht ohne erneute Prüfung als anrechenbar behandelt werden. Änderungen werden mit den verlangten Angaben dokumentiert und nach dem vorgesehenen Verfahren genehmigt. Nach dem Aufenthalt vergleicht die Heimathochschule die tatsächlich absolvierten Leistungen mit der vereinbarten Planung und den eingereichten Nachweisen. Erst dieser Abgleich zeigt, welche Leistungen endgültig in das Studium in der Schweiz übernommen werden.
Lernvereinbarung für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Ein Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung, die vor einem Mobilitätssemester die geplanten Lehrveranstaltungen und deren vorgesehene Anrechnung festhält. Die Studienvereinbarung für den Austausch wird nach den Vorgaben der beteiligten Hochschulen abgestimmt und genehmigt. Sie schafft eine dokumentierte Grundlage, ersetzt aber weder den erfolgreichen Kursabschluss noch den abschliessenden Anrechnungsentscheid.
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