Für die Notenumrechnung im Austausch werden das Bewertungssystem der Gasthochschule und die Regeln des Schweizer Studienprogramms miteinander verglichen. Eine ausländische Notenskala lässt sich nicht ohne Weiteres einer Schweizer Skala gleichsetzen. Massgebend ist das von der Heimathochschule festgelegte Verfahren. Dabei kann sie die ursprüngliche Note übernehmen, ein umgerechnetes Ergebnis eintragen oder die Leistung ohne Note als bestanden ausweisen. Eine Pass-Fail Anerkennung dokumentiert nur, ob eine Leistung bestanden wurde, sofern die zuständige Hochschule dieses Vorgehen vorsieht. Sie erlaubt keine Ableitung einer einzelnen Note, wenn die Gasthochschule keine solche ausweist. Das Transcript of Records muss die tatsächlich absolvierten Kurse und Ergebnisse nachvollziehbar belegen. Angaben zur Notenskala oder zum Bestehensmassstab können für die Prüfung zusätzlich benötigt werden. Die Übertragung von Kreditpunkten und der Notentransfer sind getrennte Entscheidungen, auch wenn sie dieselben Lehrveranstaltungen betreffen. Der Eintrag im Schweizer Leistungsausweis richtet sich nach dem abschliessenden Anrechnungsentscheid der Heimathochschule.
Notentransfer aus einem Mobilitätssemester in das Studium in der Schweiz
Beim Notentransfer wird festgelegt, ob und wie Ergebnisse aus einem Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz ausgewiesen werden. Grundlage ist gewöhnlich das Transcript of Records, der offizielle Leistungsnachweis der Gasthochschule mit den belegten Kursen und erzielten Ergebnissen. Die Heimathochschule entscheidet nach ihren Regeln, ob sie Noten umrechnet, unverändert dokumentiert oder nur bestandene Leistungen übernimmt.
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