Ein kürzerer Aufenthalt kann sich auf einzelne Lehrangebote oder ein begrenztes akademisches Vorhaben beziehen. Ein Semester ermöglicht dagegen die Teilnahme an einem zusammenhängenden Lehrangebot der Gasthochschule. Ein längerer Aufenthalt kann mehr Studienleistungen umfassen, erfordert aber auch eine weiter reichende Abstimmung mit dem eigenen Studienplan. Welche Dauer tatsächlich angeboten wird, ergibt sich aus dem Austauschabkommen oder den Bedingungen des selbstorganisierten Aufenthalts. Die Heimathochschule muss prüfen können, wie die geplanten Leistungen in das Schweizer Studium passen. Zugleich bestimmt die Gasthochschule, für welchen Zeitraum sie Austauschstudierende aufnimmt. Bei der Wahl sind auch Wohnkosten, Reise, Versicherung und weitere Ausgaben über die gesamte Aufenthaltsdauer einzuplanen. Aufenthalts- und Einreisevorgaben können je nach Ziel ebenfalls vom vorgesehenen Zeitraum abhängen. Eine Verlängerung ist nicht automatisch möglich, sondern muss von den beteiligten Hochschulen zugelassen und fachlich abgestimmt werden. Der passende Umfang ergibt sich deshalb aus dem verfügbaren Programm, dem Studienziel und den gesicherten organisatorischen Voraussetzungen.
Wahl der Dauer eines Mobilitätsaufenthalts im Studium in der Schweiz
Die Dauer eines Mobilitätssemesters richtet sich nach dem verfügbaren Austauschformat, den fachlichen Zielen und den Vorgaben der beteiligten Hochschulen. Möglich sind je nach Angebot Kurzzeitmobilität, ein Austauschsemester oder ein Studienjahr im Ausland. Der gewählte Aufenthaltszeitraum muss mit Kurswahl, Studienfortschritt, Anrechnung und Finanzierung vereinbar sein.
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