Ein geeignetes Mobilitätssemester liegt in einem Abschnitt, in dem der Studienplan einen befristeten Aufenthalt zulässt. Dafür ist zu prüfen, welche Pflichtveranstaltungen nur an der Heimathochschule angeboten werden und ob sie verschoben werden können. Bereits zu erfüllende fachliche Voraussetzungen dürfen durch den Aufenthalt nicht unbeabsichtigt unterbrochen werden. Auch geplante Leistungen an der Gasthochschule müssen zum erreichten Studienstand passen. Bei einem Bachelorstudium kann der mögliche Zeitraum anders geregelt sein als bei einem Masterstudium. Forschungsprojekte, Abschlussarbeiten oder andere fest eingeplante Studienbestandteile können den verfügbaren Zeitpunkt zusätzlich begrenzen. Die Heimathochschule kann für eine Bewerbung einen bestimmten Studienfortschritt oder erfüllte Leistungen voraussetzen. Zugleich muss das Lehrangebot der Gasthochschule im vorgesehenen Aufenthalt verfügbar sein. Bewerbungs- und Auswahlverfahren beginnen vor dem eigentlichen Austausch und müssen daher rückwärts vom gewünschten Aufenthalt geplant werden. Der gewählte Zeitpunkt sollte mit der zuständigen Mobilitätsstelle und dem Studienprogramm abgestimmt werden. Eine frühe fachliche Prüfung verringert das Risiko, dass der Aufenthalt den regulären Studienverlauf verzögert.
Wahl des Zeitpunkts für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Der Zeitpunkt eines Auslandssemesters oder eines anderen Mobilitätsaufenthalts richtet sich nach dem Studienaufbau, den Zulassungsvoraussetzungen und dem verfügbaren Mobilitätsfenster. Für das gewählte Studiensemester im Austausch müssen Pflichtmodule, fachliche Voraussetzungen und die spätere Anrechnung zusammenpassen. Die Bedingungen können sich zwischen Bachelor-Mobilität und Master-Mobilität sowie nach Studienprogramm unterscheiden.
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