Einreisebestimmungen für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz

Die Einreisebestimmungen für ein Mobilitätssemester richten sich nach Zielstaat, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer und Zweck des Aufenthalts. Ob für die Einreise zum Austauschstudium ein Visum oder nach der Ankunft eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende erforderlich ist, entscheidet die zuständige Behörde. Die Zulassung der Gasthochschule ersetzt diese ausländerrechtlichen Schritte nicht.

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