Planänderungen sollten gemeldet werden, sobald die Abweichung vom bestätigten Aufenthalt erkennbar ist. Wer das Learning Agreement ändern muss, dokumentiert die abgewählten und neu vorgesehenen Lehrveranstaltungen nach dem verlangten Verfahren. Die Heimathochschule prüft, ob die neue Kurswahl weiterhin in das Studienprogramm in der Schweiz passt. Auch die Gasthochschule kann einer Änderung zustimmen oder die Kursbelegung bestätigen müssen. Den Studienplan anzupassen genügt daher nicht, wenn eine formelle Genehmigung verlangt wird. Bei einer Mobilitätsverlängerung sind zusätzlich Zulassung, Einschreibung, Finanzierung, Unterkunft, Versicherung und aufenthaltsrechtliche Vorgaben für den längeren Zeitraum zu klären. Erst verbindliche Zustimmungen machen die Verlängerung planbar. Bei einem Austauschabbruch sollten beide Hochschulen über das tatsächliche Enddatum und die bis dahin erbrachten Leistungen informiert werden. Bereits entstandene Kosten, Förderbeiträge und mögliche Rückzahlungspflichten richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Auch bei einem Abbruch können offizielle Leistungsnachweise für abgeschlossene Kurse benötigt werden. Jede bestätigte Änderung sollte so aufbewahrt werden, dass der spätere Anrechnungsentscheid auf dem tatsächlich durchgeführten Aufenthalt beruht.
Planänderungen während eines Mobilitätssemesters im Studium in der Schweiz
Ändern sich Kurse, Aufenthaltsdauer oder andere Bestandteile eines Mobilitätssemesters, müssen die Folgen mit der Heimathochschule und der Gasthochschule abgestimmt werden. Eine Kursänderung im Austausch kann die vereinbarte Anrechnung beeinflussen, während eine Mobilitätsverlängerung oder ein Austauschabbruch weitere administrative und finanzielle Folgen haben kann. Massgebend sind die Verfahren und Bestätigungen der beteiligten Stellen.
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