Für die Versicherung im Auslandssemester wird zuerst geprüft, ob bestehende Versicherungen auch am Studienort und während des gesamten Aufenthalts gelten. Eine fortbestehende Police bedeutet nicht automatisch, dass alle Behandlungen, Unfälle oder Haftungsfälle im Zielstaat gedeckt sind. Bei der Krankenversicherung sind Geltungsgebiet, versicherte Leistungen und Vorgehen im Leistungsfall abzuklären. Für die Unfallversicherung im Ausland ist entscheidend, ob und in welchem Umfang Unfälle während Studium, Freizeit und gegebenenfalls weiterer Tätigkeiten erfasst sind. Bei der Haftpflicht für Studierende sollte geklärt werden, ob Schäden gegenüber Dritten und Anforderungen einer Unterkunft oder Gasthochschule abgedeckt sind. Bestehende Ausschlüsse, Selbstbehalte und Deckungsgrenzen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Gasthochschule oder eine Behörde kann einen Versicherungsnachweis in bestimmter Form verlangen. Ein solcher Nachweis bestätigt nur die darin ausgewiesene Deckung und ersetzt nicht die Prüfung des tatsächlichen Schutzes. Fehlen verlangte Leistungen, ist zu klären, ob eine Ergänzung oder eine zusätzliche Versicherung nötig ist. Beginn und Ende der Deckung sollten auch Anreise, Rückreise und weitere erforderliche Aufenthaltstage umfassen. Bestätigungen und Kontaktdaten für einen Leistungsfall sollten während des Mobilitätssemesters zugänglich sein.
Versicherungsschutz für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Der Versicherungsschutz für ein Mobilitätssemester muss für den Zielstaat, die gesamte Aufenthaltsdauer und die geplanten Tätigkeiten geprüft werden. Dazu gehören insbesondere Krankenversicherung beim Austausch, Unfallversicherung im Ausland und eine mögliche Haftpflicht für Studierende. Welche Deckung und welcher Versicherungsnachweis verlangt werden, richtet sich nach den zuständigen Stellen und den Bedingungen der beteiligten Versicherungen.
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