Arbeitsrecht in Syrien

Das syrische Arbeitsrecht regelt Arbeitsverträge, Löhne, Arbeitszeit, Urlaub, Schutz am Arbeitsplatz, Sozialversicherung, kollektive Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsgesetz Nr. 17/2010 ist der zentrale belegte Rechtsrahmen für die meisten Beschäftigten im privaten Sektor; die Umsetzung bleibt jedoch regional zersplittert und kann sich zwischen lokalen Behörden unterscheiden. Die Regeln unterscheiden außerdem private, genossenschaftliche, gemischte, landwirtschaftliche und öffentliche Beschäftigung.

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