Menschen gestalten das Zusammenleben über lokale Verwaltungen und Stadträte, Strafverfolgungsbehörden, das Justizsystem, UNHCR-Gemeinschaftszentren, mobile Einheiten, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Gemeinschaftsgruppen und informelle Familien-, Stammes- oder Religionsstrukturen. Deren praktische Rolle unterscheidet sich je nach Gouvernement, Sicherheitslage, Dokumentenlage, Finanzierung und der Autorität, die das Gebiet kontrolliert. In Syrien gibt es weder ein landesweit einheitliches Nachbarschaftsbüro noch ein festgelegtes Verfahren zur Gemeinschaftsvermittlung oder einen garantierten Zugang zu lokalen Rechtsmitteln. Der langjährige Konflikt, der politische Übergang seit 2024 und die großflächige Vertreibung prägen weiterhin die Beziehungen im Alltag. Seit Dezember 2024 sind etwa 1,6 Millionen Flüchtlinge und 1,9 Millionen Binnenvertriebene zurückgekehrt; etwa 5,5 Millionen Menschen sind weiterhin innerhalb des Landes vertrieben. Rückkehrgebiete stehen unter Druck bei Dienstleistungen, Wohnraum, Arbeit, Schutz und sozialem Zusammenhalt. Viele Menschen kehren zu Familienangehörigen oder Freunden zurück. Der Druck auf gemeinsam genutzte Unterkünfte und Dienstleistungen kann zu Streitigkeiten zwischen Rückkehrenden und Aufnahmegemeinschaften beitragen. Die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum unterscheidet sich je nach Ort und Gruppe erheblich. In der verfügbaren Erhebung berichteten etwa 94 % der Rückkehrenden und 82 % der Aufnahmegemeinschaften, sich frei bewegen zu können. Unsicherheit, Angst vor Entführungen, explosive Kampfmittelrückstände, bewaffnete Akteure, fehlende Ausweisdokumente, soziale Hindernisse und Diskriminierung schränkten den Zugang anderer ein. Frauen und Mädchen nannten häufig Sicherheitsbedenken; Belästigung oder Einschüchterung wurde von 16 % gemeldet. Im ersten Quartal 2026 waren 452 Menschen von Vorfällen mit explosiven Kampfmittelrückständen betroffen; 153 starben und 299 wurden verletzt. 72 % der Vorfälle ereigneten sich in landwirtschaftlich genutzten Gebieten oder Weideflächen. Diese Risiken können auch den Zugang zu Schulen, Dienstleistungen und Spielorten für Kinder einschränken. Die kulturelle, religiöse, ethnische und regionale Vielfalt wird formell anerkannt, doch die praktische Inklusion bleibt schwach. Frauen, junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Binnenvertriebene und Rückkehrende müssen häufig gezielt in Beratungen und lokale Entscheidungen einbezogen werden. Lokale sektiererische und regionale Spannungen, darunter Spannungen, von denen alawitische Gemeinschaften in Küstengebieten sowie die Beziehungen zwischen Beduinen und Drusen in As-Sweida und Daraa betroffen sind, machen einen neutralen Zugang und vertrauenswürdige Vertretung besonders wichtig. Zur Beilegung von Streitigkeiten nutzen Menschen verschiedene Wege. In einer Erhebung waren Familie oder Verwandte bei 29 % der gemeldeten Probleme in der Gemeinschaft die erste Anlaufstelle, gefolgt von Strafverfolgungsbehörden mit 19 %, dem Justizsystem und Gemeinschafts- oder Stammesführern mit jeweils 16 %, Ältesten mit 6 %, Religionsführern mit 3 % und Nachbarn mit 1 %. Eine gemeinschaftsbasierte Streitbeilegung hat keine einheitliche Rechtswirkung: Das Ergebnis hängt von der beteiligten Person oder Stelle, dem Gebiet und davon ab, ob formelle Behörden es anerkennen oder durchsetzen. Kommissionen für Übergangsjustiz und vermisste Personen bestehen inzwischen, doch der Zugang zu Wahrheitssuche, Wiedergutmachung, Versöhnung und Rückgabe von Wohnraum, Land und Eigentum bleibt begrenzt. Dokumentenbeschaffung, Rechtsberatung, gemeinschaftliche Vermittlung und die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte können einen praktischen Weg bilden; Unsicherheit, Kosten, mangelndes Vertrauen und ungleiche Vertretung können ihn jedoch versperren. Lokale Verwaltungen, Stadträte und Beteiligungsplattformen können Gemeinschaften dabei einbeziehen, gemeinsame Prioritäten festzulegen. Von UNDP unterstützte Modelle in Kadi Askar in Aleppo und in der Altstadt von Hama haben Frauen, junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Binnenvertriebene in gemeinschaftsgeleitete Gespräche zur Erholung einbezogen. Der formelle zivilgesellschaftliche Raum und der Schutz von Vereinigungen, Versammlungen, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen sind weiterhin uneinheitlich. Daher kann die Beteiligung über eine vertrauenswürdige lokale Plattform, ein Gemeinschaftszentrum oder ein mobiles Team sicherer oder wirksamer sein. UNHCR-Gemeinschaftszentren und mobile Einheiten, ehrenamtliche Kontaktpersonen sowie Angebote von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen können Weitervermittlungen, Hilfe bei rechtlichen Fragen und zivilen Dokumenten, psychosoziale Unterstützung, Angebote bei geschlechtsspezifischer Gewalt und Kinderschutz anbieten. Im ersten Quartal 2026 hatten 45 % der erfassten Personen humanitäre Dienstleistungen genutzt, 55 % nicht. Von den Personen, die Dienstleistungen genutzt hatten, nannten 38 % internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen als Zugang, 36 % Gemeinschaftsgruppen, 15 % die Vereinten Nationen und 11 % staatliche Stellen. Nicht verfügbare Angebote, fehlende Informationen, nicht vorhandene Anbieter, Entfernung, Unsicherheit, Probleme mit Ausweisdokumenten, geschlechtsspezifische Hindernisse und Diskriminierung beeinflussen den Zugang. Gesellschaftliches Engagement findet auch in jugendgerechten Räumen, im Gemeinschaftsdialog und über soziale Medien statt. UNICEF berichtete, dass sich 2025 insgesamt 221.587 junge Menschen an mehr als 400 zivilgesellschaftlichen Initiativen beteiligten und 5,2 Millionen Menschen durch Gemeinschaftsdialog erreicht wurden. 44 Jugendräume erreichten zwischen Januar 2025 und Januar 2026 etwa 380.000 Menschen im Alter von 10 bis 24 Jahren. Digitale Kanäle können helfen, Informationen zur Rückkehr zu verbreiten und Gemeinschaften miteinander zu verbinden. Beschädigte Infrastruktur, Polarisierung, Fehlinformationen und Hassrede bergen jedoch Risiken; ein landesweites Online-System zur Streitbeilegung oder Moderation gibt es nicht. Es gibt keine einheitlichen landesweiten Gebühren oder Fristen für gemeinschaftliche Vermittlung oder Angebote zum Zusammenleben. Verfügbarkeit und Nachverfolgung hängen von der lokalen Autorität, der Sicherheitslage, den Dokumenten und der Finanzierung ab.
Zusammenleben in Syrien
Das alltägliche Zusammenleben in Syrien wird von Sicherheitsbedingungen, Vertreibung und Rückkehr, dem Zugang zu Dienstleistungen, Dokumenten, lokaler Autorität und dem Vertrauen zwischen Gemeinschaften geprägt. Es gibt kein landesweit einheitliches System für nachbarschaftliche Beziehungen, Vermittlung oder gesellschaftliche Beteiligung. Formelle Institutionen, Hilfsorganisationen, Gemeinschaftsgruppen sowie Familien-, Stammes- oder Religionsführer übernehmen häufig unterschiedliche Aufgaben. Die Verfassungserklärung vom 13. März 2025 erkennt Freiheiten, kulturelle Besonderheiten und Eigentumsrechte an; Schutz und Durchsetzung sind jedoch weiterhin uneinheitlich.
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