Der Immigration Act, Cap. 54, gilt für die Vereinigte Republik Tansania einschließlich des Festlands und Sansibars. Auf Sansibar kann es jedoch eigene Einwanderungsbüros und zusätzliche Ein- oder Ausreisebestimmungen geben. Für nationale Einwanderungsangelegenheiten sind die Immigration Services Department und der Commissioner General zuständig; auf Sansibar hat auch der Commissioner of Immigration Zanzibar eigene Aufgaben. Das Ministry of Home Affairs und der Labour Commissioner wirken an bestimmten Verfahren mit. Reisende benötigen üblicherweise einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit, einer unbenutzten Visaseite sowie ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder einen geeigneten Pass. Besucher müssen normalerweise ein Ticket für die Weiter- oder Rückreise vorweisen. Tansania bietet für das Festland und Sansibar ein Online-eVisa-Verfahren. Eine Visa Grant Notice bestätigt das Ergebnis des Antrags, bindet aber nicht den Grenzbeamten, der über die Einreise entscheidet. Für ein Referral Visa ist eine Online-Bearbeitung und die Genehmigung des Commissioner General erforderlich; Antragstellende sollten in der Regel mindestens zwei Monate einplanen. Ein gewöhnliches Visum zur einmaligen Einreise kostet USD 50 und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Ein Mehrfachvisum kostet USD 100, ist bis zu zwölf Monate gültig und begrenzt den einzelnen Aufenthalt normalerweise auf 90 Tage. Ein Geschäftsvisum kostet USD 250 und gilt bis zu 90 Tage; es ersetzt keine Aufenthaltserlaubnis. Ein Transitvisum kostet USD 30, gilt bis zu sieben Tage und erfordert normalerweise einen Nachweis der Weiterreise. Die Gebühren für ein Studentenvisum hängen von Aufenthaltsdauer und Portalkategorie ab; aufgeführte Beträge umfassen USD 50 für bis zu 90 Tage und USD 250 für längere Studienzeiten. Für bestimmte diplomatische, amtliche und internationale Dokumente sind Visa kostenlos. Bürgerinnen und Bürger der EAC-Mitgliedstaaten und anderer offiziell aufgeführter Länder können nach den geltenden Regeln visumfrei einreisen. Ein EAC Visitor Pass kann einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten erlauben; der gewöhnliche Visitor Pass gilt in der Regel für bis zu 90 Tage. Visumfreie Einreise begründet kein Recht auf Arbeit, Handel, Berufsausübung oder dauerhafte Niederlassung. Der Gemeinsame Markt der EAC kann über nationale Verfahren Mobilitäts-, Arbeits- und Aufenthaltsrechte ermöglichen, vorbehaltlich Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit. Wer sich länger als 90 Tage zum Arbeiten, für geschäftliche Tätigkeiten, Investitionen oder einen anderen rechtmäßigen Zweck in Tansania aufhalten möchte, benötigt grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis. Klasse A gilt für Investoren und Selbstständige. Klasse B gilt für eine Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber und erfordert eine Arbeitserlaubnis, passende Qualifikationen oder Erfahrung sowie Nachweise des Nutzens für Tansania. Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis der Klasse B dürfen nur für den im Bescheid genannten Arbeitgeber und in der dort genannten Tätigkeit arbeiten. Ein Arbeitgeberwechsel oder das Ende des Arbeitsverhältnisses macht die Erlaubnis normalerweise ungültig; der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsende grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen melden. Klasse C umfasst andere Kategorien, darunter Forschende, Ruheständler, Missionare, Freiwillige, Personen zur medizinischen Behandlung, NGO-Mitarbeitende, Praktikantinnen und Praktikanten, Kunstschaffende, Immobilienkäuferinnen und -käufer sowie Personen, die vor Gericht erscheinen. Forschende benötigen möglicherweise eine Genehmigung von COSTECH, einen Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und ein Schreiben einer Universität oder Einrichtung. Freiwillige und NGO-Mitarbeitende brauchen möglicherweise eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschreiben. Aufenthaltserlaubnisse können grundsätzlich für bis zu drei Jahre ausgestellt und für bis zu zwei Jahre verlängert werden; üblicherweise gilt eine Gesamtgrenze von fünf Jahren. Der Commissioner General entscheidet im Einzelfall nach eigenem Ermessen. Im offiziellen System mit drei Erlaubnisklassen gibt es derzeit keinen allgemeinen unbefristeten Aufenthaltstitel. Nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt und einem wesentlichen wirtschaftlichen oder sozialen Beitrag kann eine Fortsetzung des Aufenthalts in Klasse A in Betracht kommen; sie bleibt eine Ermessensentscheidung. Entry Passes, Student Passes, Dependant Passes, Special Passes, Exemption Certificates und Re-entry Passes erfüllen unterschiedliche Zwecke. Ein Dependant Pass kann Ehepartner, Kinder oder nahe Angehörige einschließen, wenn die Beziehung und der Status der hauptberechtigten Person nachgewiesen werden. Er berechtigt nicht automatisch zur Beschäftigung. Der Flüchtlingsschutz wird durch den Refugees Act 1998 geregelt. Für Asylverfahren sind der Director of Refugees Services, das National Eligibility Committee sowie regionale und lokale Strukturen zuständig. Asylsuchende müssen sich registrieren lassen und eine Erlaubnis zum Aufenthalt erhalten, solange über ihren Antrag entschieden wird. Bei Ablehnung muss eine schriftliche Mitteilung ergehen. Ein schriftlicher Rechtsbehelf oder Antrag auf Überprüfung setzt die Entfernung grundsätzlich bis zum Abschluss des Verfahrens aus. Tansania wendet das Zurückweisungsverbot an, wenn eine Rückkehr politische Verfolgung oder körperliche Angriffe zur Folge hätte. Flüchtlinge benötigen möglicherweise eine Refugee Work Permit. Für Reisen außerhalb zugewiesener Gebiete kann eine Genehmigung erforderlich sein; ohne längere Bewilligung ist der Aufenthalt außerhalb eines solchen Gebiets grundsätzlich auf 14 Tage begrenzt. Anträge auf Familienzusammenführung gehen über UNHCR oder den Director an den Minister; Neuansiedlung und freiwillige Rückkehr sind getrennte Verfahren. Die Staatsangehörigkeit kann durch Geburt oder Abstammung erworben werden. Personen ohne einen solchen Anspruch können die Einbürgerung beantragen, wenn sie in den zwölf Monaten unmittelbar vor dem Antrag in Tansania gelebt haben und insgesamt mindestens sieben Jahre in den vorangegangenen zehn Jahren dort wohnhaft waren. Außerdem werden Kiswahili- oder Englischkenntnisse, ein guter Leumund, der Beitrag für das Land und die Absicht geprüft, den dauerhaften Wohnsitz in Tansania zu behalten. Anträge durchlaufen lokale und einwanderungsrechtliche Stellen, darunter den Ward Executive Secretary oder auf Sansibar den Sheha, die Einwanderungsbehörden des Distrikts, Sicherheitskomitees, den Principal Commissioner und den Minister. Veröffentlichten Gebührenangaben widersprechen sich: Eine offizielle Seite nennt USD 1.500 als nicht erstattungsfähige Gebühr, während Formular A bei Einreichung TSh 150.000 und als Restbetrag TSh 450.000 aufführt. Der aktuelle Betrag sollte vor Antragstellung bestätigt werden. Für die Einbürgerung kann es erforderlich sein, eine andere Staatsangehörigkeit aufzugeben; eine doppelte Staatsangehörigkeit von Erwachsenen ist nicht allgemein gewährleistet. Einwanderungsbehörden können die Einreise verweigern, Personen festhalten oder ausweisen, etwa wenn jemand als mittellos gilt, bestimmte psychische oder strafrechtliche Gründe vorliegen, ein Bezug zu Terrorismus oder Menschenhandel besteht, eine Abschiebungsanordnung gilt oder ein anderer Ausschlussgrund vorliegt. Gründe für eine Visumablehnung werden möglicherweise nicht immer mitgeteilt; eine Visa Grant Notice kann eine Zurückweisung an der Grenze nicht verhindern. Gegen die Ablehnung oder Änderung einer Aufenthaltserlaubnis kann nach dem Immigration Act beim Minister Berufung eingelegt werden; dessen Entscheidung ist in diesem Verfahren endgültig. Betrug, falsche Angaben, ein unerlaubter Aufenthalt oder nicht genehmigte Arbeit können zur Ablehnung, zum Entzug der Erlaubnis, zu Strafen oder zur Ausweisung führen. Ein Verstoß im Zusammenhang mit einer Erlaubnis oder einem Pass kann mit mindestens TSh 500.000 oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Rückkehr während einer Abschiebungsanordnung kann mindestens TSh 1.000.000 oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Für Entscheidungen im Flüchtlingsverfahren gilt eine gesonderte Berufungs- oder Überprüfungsfrist, die grundsätzlich sieben Tage beträgt. Ein Visumantrag sollte normalerweise mindestens zehn Tage vor der Reise gestellt werden. Für Aufenthaltserlaubnisse ist keine verlässliche allgemeine Bearbeitungsdauer veröffentlicht. Gebühren, Kategorien und Portalhinweise können sich ändern oder widersprechen; lassen Sie sie daher vor einer Zahlung oder Reise von der zuständigen Einwanderungsbehörde bestätigen.
Einwanderungsrecht in Tansania
Das Einwanderungsrecht in Tansania regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Flüchtlingsschutz, Einbürgerung und Ausweisung. Welche Kategorie gilt, hängt von Zweck und Dauer des Aufenthalts, Staatsangehörigkeit, Dokumenten und davon ab, ob die Reise auf das tansanische Festland oder nach Sansibar führt. Ein Visum oder eine Visa Grant Notice garantiert keine Einreise; für Arbeit oder einen langfristigen Aufenthalt ist grundsätzlich eine separate Genehmigung oder ein Pass erforderlich.
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