Das Arbeitsgesetzbuch des Tschad, Loi n°38/PR/96, gilt für in Tschad ausgeführte Arbeitsverträge unabhängig davon, wo der Vertrag unterzeichnet wurde, wo die Parteien wohnen oder welche Staatsangehörigkeit sie haben. Arbeitgeber kann eine natürliche oder juristische Person im öffentlichen oder privaten Sektor sein, die eine oder mehrere Personen gegen Bezahlung unter ihrer Leitung und Weisungsbefugnis beschäftigt. Richter, Streitkräfte, verbeamtete Beschäftigte und Beschäftigte staatlicher oder lokaler Verwaltungen mit besonderem Status unterliegen eigenen Systemen. Ein Unternehmen muss vor seiner Eröffnung die Inspection du Travail und ONAPE benachrichtigen. ONAPE ist die Arbeitsagentur des Arbeitsministeriums. Sie bearbeitet Stellenangebote und -gesuche, erstellt Arbeitsmarktstatistiken und betreut Einstellungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte. Der Arbeitgeber reicht außerdem die nach den einschlägigen ministeriellen Anweisungen erforderliche Personalmitteilung ein und führt am Arbeitsplatz ein Arbeitgeberregister. Das Register muss für Arbeitsinspektoren zugänglich sein und nach dem letzten Eintrag fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Inspection du Travail prüft die Einhaltung der Vorschriften, berät Arbeitgeber und Arbeitskräfte, versucht eine Schlichtung und dokumentiert Verstöße. Die Inspektionskapazität bleibt begrenzt: Eine ILO-Erhebung von 2026 zählte 102 Arbeitsinspektoren und berichtete von unregelmäßigen Kontrollen aufgrund von Transport- und Büroproblemen. Die Beschäftigungsunterlagen sollten das tatsächliche Arbeitsverhältnis und seine Dauer wiedergeben. Ein befristeter Arbeitsvertrag (CDD) muss schriftlich sein, sein Enddatum oder seine Dauer nennen und darf einschließlich der zulässigen Verlängerung im Allgemeinen zwei Jahre nicht überschreiten. Ein Vertrag ohne genaues Enddatum ist auf Situationen wie die Vertretung einer abwesenden Arbeitskraft, Saison- oder Kampagnenarbeit, einen gelegentlichen Aktivitätsanstieg oder eine ungewöhnliche Aufgabe beschränkt. Für CDD-Verträge mit einer Dauer von sechs Monaten bis zwei Jahren ist eine Genehmigung von ONAPE erforderlich. Nach dem Arbeitsgesetzbuch darf die Probezeit für Führungskräfte bis zu sechs Monate, für Angestellte, Techniker und Vorgesetzte bis zu drei Monate und für andere Arbeitskräfte bis zu einen Monat dauern. Der allgemeine Tarifvertrag sieht in einigen Fällen kürzere Zeiträume vor: 15 Tage für nach Stunden bezahlte Arbeitskräfte, einen Monat für monatlich bezahlte Arbeitskräfte und drei Monate für Führungskräfte und direkte Vorgesetzte, jeweils mit einer Verlängerung. Eine interne Betriebsordnung ist in Industrie- oder Handelsbetrieben mit mindestens 25 Arbeitskräften vorgeschrieben. Sie kann Arbeitsorganisation, Disziplin, Hygiene, Sicherheit und Zahlungsmodalitäten regeln. Der Arbeitgeber konsultiert die Arbeitnehmervertretungen, reicht drei Exemplare bei der Inspection du Travail ein und ändert oder entfernt rechtswidrige Klauseln, wenn der Inspektor dies verlangt. Unternehmen mit mindestens 10 Arbeitskräften müssen die Entwicklung der Berufsausbildung unterstützen. Weiterbildung kann je nach Bedarf und verfügbaren Angeboten im oder außerhalb des Unternehmens stattfinden. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter der gleiche Lohn gezahlt werden. Die geltenden SMIG- und SMAG-Mindestlöhne sind gesetzliche Standards. Sie werden zwischen repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vereinbart und zwischen den Parteien rechtsverbindlich. Die aktuellen nominalen Beträge müssen im Einzelfall überprüft werden. Branchenbezogene Lohnstufen und tarifliche Mindestlöhne können höhere Sätze vorsehen. Akkord- oder leistungsbezogene Bezahlung darf nicht unter dem vergleichbaren Zeitlohn liegen. Die Arbeitszeit außerhalb der Landwirtschaft ist im Allgemeinen auf 39 Stunden pro Woche begrenzt. In der Landwirtschaft gilt eine Höchstgrenze von 2.400 Stunden jährlich. Überstunden werden vom Arbeitgeber angeordnet; der Arbeitsinspektor muss darüber informiert werden. Im Allgemeinen sind sie auf 94 Stunden pro Jahr, 11 Stunden täglich und 54 Stunden wöchentlich begrenzt, sofern keine Sonderregelung gilt. Überstundenzuschläge ergeben sich aus dem geltenden Dekret und können durch Tarifvertrag verbessert werden. Arbeitskräfte erhalten mindestens 24 zusammenhängende Stunden Wochenruhe, normalerweise sonntags. Der Jahresurlaub wächst für jeden Monat tatsächlicher Arbeit um zwei Arbeitstage an und kann üblicherweise nach einem Jahr genommen werden. Der Arbeitgeber kündigt ihn mindestens 15 Tage im Voraus an und zahlt das volle Urlaubsentgelt vor Urlaubsbeginn. Bei einer Beschäftigung außerhalb des Einstellungsortes hat der Arbeitgeber nach den geltenden Vorschriften auch Pflichten für Reise- und Familientransport. Die Caisse Nationale de Prévoyance Sociale, kurz CNPS, verwaltet den Sozialschutz. Arbeitgeber und Arbeitskräfte melden sich bei CNPS an. Der Arbeitgeber meldet jede neu eingestellte Arbeitskraft an und beschafft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abmeldebescheinigung. Er überweist den Gesamtbeitrag einschließlich des Arbeitnehmeranteils. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitskräften zahlen monatlich, Arbeitgeber mit weniger als 20 Arbeitskräften sowie Hausangestellten-Arbeitgeber vierteljährlich. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitskräften melden Löhne monatlich bis zum 20. Tag nach Ende des Berichtsmonats, kleinere Arbeitgeber vierteljährlich bis zum 20. Tag nach Quartalsende. Fehlende Meldungen können zu einer taxation d'office führen. Das berücksichtigte Monatsgehalt ist auf 500.000 CFA-Francs begrenzt und darf nicht unter dem SMIG liegen. Der reguläre Gesamtbeitrag beträgt 20 %: 16,5 % trägt der Arbeitgeber für Familienleistungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten. 3,5 % entfallen auf den Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung. Für abgeordnete Beamte in Beschäftigung im Privatsektor gilt ein verringerter Arbeitgeberbeitrag von 11,5 %. Arbeitsunfälle müssen CNPS innerhalb von 48 Stunden, bei höherer Gewalt innerhalb von 72 Stunden, gemeldet werden. CNPS hat 18 Regionalstellen. Der Arbeitgeber stellt einen sauberen Arbeitsplatz, sichere Maschinen, Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie praktische Sicherheitsschulungen bereit. Die Schulungen richten sich an neu Eingestellte, Arbeitskräfte mit Arbeitsplatz- oder Methodenwechsel und Arbeitskräfte, die nach mehr als sechs Monaten Abwesenheit zurückkehren. Der Arbeitgeber stellt alkoholfreies Trinkwasser bereit und überprüft Schutzmaßnahmen laufend. Bei gefährlichen Bedingungen können Arbeits- oder medizinische Inspektoren Maßnahmen anordnen. Bei unmittelbarer Gefahr müssen sofort durchsetzbare Schritte erfolgen. Ab 50 Arbeitskräften ist ein Comité d'hygiène et de sécurité erforderlich. Es tagt mindestens zweimal jährlich, erstellt einen Jahresbericht und übermittelt anonymisierte Angaben zu Unfällen und Berufskrankheiten sowie Sitzungsprotokolle innerhalb eines Monats an die Inspection du Travail, den medizinischen Inspektor und CNPS. Mitglieder erhalten jährlich 10 bezahlte Stunden für die Arbeit im Ausschuss und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Arbeitskräfte können einer Gewerkschaft frei beitreten oder sie unterstützen. Arbeitgeber dürfen Gewerkschaftsaktivität oder -mitgliedschaft nicht als Grund für Einstellung, Arbeitszuteilung, Ausbildung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Bezahlung, Leistungen, Versetzung oder Kündigung heranziehen. Sie dürfen Arbeitskräfte auch nicht zum Beitritt oder Austritt drängen. Gewählte Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaftsvertreter vertreten die Arbeitskräfte. Ihr Mandat dauert zwei Jahre und kann verlängert werden. Der Arbeitgeber führt monatlich eine gemeinsame Sprechstunde durch, stellt ein schwarzes Brett bereit und ab 60 Arbeitskräften einen Raum für die Vertretungen. Jeder ordentliche Arbeitnehmervertreter erhält zusätzlich zu bezahlter Sitzungszeit 15 bezahlte Vertretungsstunden im Monat. Der Arbeitgeber konsultiert die Vertretungen zu sozialer und wirtschaftlicher Organisation, Beschwerden und Arbeitssicherheit. Für die Kündigung eines ordentlichen oder stellvertretenden Vertreters, eines früheren Vertreters innerhalb von 12 Monaten oder eines nicht gewählten Kandidaten innerhalb von sechs Monaten ist eine vorherige Genehmigung der Inspection du Travail erforderlich. Der Conseil National du Patronat Tchadien (CNPT) ist der nationale Arbeitgeberverband und unterstützt die Vertretung von Arbeitgebern, den sozialen Dialog, Ausbildung und die Interessen kleiner Unternehmen. Branchen- und branchenübergreifende Tarifverträge werden unter Leitung des Arbeitsministers oder einer Vertretung in paritätischen Kommissionen mit gleich vielen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretungen ausgehandelt. Bei Unternehmensverhandlungen sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdelegationen beteiligt. Der Arbeitsinspektor muss mindestens eine Woche im Voraus benachrichtigt werden; die Verhandlungszeit gilt als Arbeitszeit. Vereinbarungen werden beim Ministerium hinterlegt, das einen Monat Zeit für Einwände oder eine Wiederaufnahme der Verhandlungen hat. Der nationale allgemeine Tarifvertrag von 2002 behandelt Vertretung, Verträge, Lohn, Leistungen, Arbeitszeit, Urlaub und Einstufungen. Wird ein Unternehmen verkauft, fusioniert oder umgewandelt, gelten bestehende Tarifverträge für den neuen Arbeitgeber weiter. Eine Arbeitskraft bringt einen individuellen Konflikt im Normalfall mündlich oder schriftlich bei der Inspection du Travail oder einem Arbeitskontrolleur vor. Vor einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialversicherungsgericht ist eine Schlichtung vorgeschrieben. Ein Vergleichsprotokoll kann vollstreckt werden und wird bei der Geschäftsstelle des Gerichts hinterlegt. Das Gericht entscheidet über Streitigkeiten zur Begründung, Durchführung, Aussetzung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrags, Tarifverträge und CNPS-Angelegenheiten. In Kündigungsstreitigkeiten trägt der Arbeitgeber die Beweislast für die Kündigungsgründe. Für eine gewöhnliche Kündigung ist ein sachlicher oder schwerwiegender Grund, eine schriftliche Vorladung und die Kündigungsfrist erforderlich. Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage, nach einem Dienstjahr einen Monat und nach mindestens drei Jahren zwei Monate. Anstelle der Frist kann eine Zahlung treten. Nach mindestens zwei Dienstjahren beträgt die Abfindung für jedes Jahr der ersten fünf Jahre 25 % des durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalts, für die folgenden fünf Jahre 30 % und ab dem elften Jahr 35 %. Für Entschädigungen wegen ungerechtfertigter Kündigung gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Kollektive Konflikte durchlaufen Schlichtung und, wenn dies innerhalb von zwei Arbeitstagen nach einem Nichtschlichtungsprotokoll vereinbart wird, ein Schiedsverfahren vor einem Spruchkörper des Berufungsgerichts. Streiks und Aussperrungen richten sich nach dem Arbeitsgesetzbuch. Eine betriebsbedingte Kündigung betrifft die Streichung oder Umgestaltung von Stellen aufgrund von technologischem Wandel, Umstrukturierung, wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Betriebsschließung. Der Arbeitgeber legt den Arbeitnehmervertretungen schriftliche Listen mit betroffenen Stellen, vorgesehenen Arbeitskräften und Auswahlkriterien vor. Die Vertretungen haben acht Arbeitstage zur Antwort; anschließend werden die Informationen an den Inspektor weitergeleitet. Arbeitgeber, Vertretungen, Arbeitskräfte und Inspektor suchen dann bis zu 30 Arbeitstage lang nach Alternativen, etwa Arbeitszeitverkürzung, Schichtwechsel, Teilzeit, Kurzarbeit, Umstrukturierung, Tarifvertrag oder einvernehmlicher Lohnsenkung. Die Auswahl richtet sich in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge nach beruflichen Fähigkeiten, Dienstalter, familiären Verpflichtungen und Alter. Kündigungsfrist und Abfindung bleiben geschuldet. Eine Arbeitskraft hat ein Jahr lang Vorrang bei der Wiedereinstellung, wenn sie diesen Anspruch innerhalb eines Monats beantragt. Der allgemeine Tarifvertrag verlängert die Frist möglicherweise auf zwei Jahre.
Arbeitgeber im Tschad
Ein Arbeitgeber im Tschad ist eine öffentliche oder private Person oder Organisation, die mindestens eine bezahlte Arbeitskraft anweist. Zu den Aufgaben gehören Einstellung, Aufzeichnungen, Bezahlung, Anmeldung zur Sozialversicherung, Arbeitssicherheit, Arbeitnehmervertretung und der Umgang mit Arbeitskonflikten. Formelle Arbeitgeberpflichten betreffen vor allem registrierte Organisationen mit Lohnbeschäftigten. Rund 88 % der Arbeitsplätze sind informell, und bei vielen Tätigkeiten in Familienbetrieben gibt es keine formelle Arbeitgeberstruktur.
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