Die religiöse Landschaft des Tschad umfasst eine muslimische Mehrheit, katholische und evangelisch-protestantische Gemeinschaften, indigene religiöse Überzeugungen sowie kleinere Bahai- und Zeugen-Jehovas-Gemeinschaften. Die verfügbaren Schätzungen unterscheiden sich nach Erhebungsjahr und Methode: Die letzte vollständige Volkszählung von 2009 ermittelte etwa 58 % Musliminnen und Muslime, 18 % Katholikinnen und Katholiken, 16 % Protestantinnen und Protestanten sowie 4 % Anhängerinnen und Anhänger animistischer oder anderer Glaubensrichtungen. Eine Schätzung für 2014–2015 wies 52,1 % Musliminnen und Muslime, 23,9 % Protestantinnen und Protestanten sowie 20 % römisch-katholische Gläubige aus. Eine USCIRF-Schätzung von 2024 bezifferte den Anteil auf etwa 52 % muslimische, 44 % christliche und 4 % Anhängerinnen und Anhänger traditioneller Religionen. Der Islam ist auch im Süden verbreitet, während christliche Gemeinschaften im Norden weniger stark vertreten sind. Städte haben gemischte Religionsgemeinschaften; einige Menschen verbinden islamische oder christliche Praxis mit indigenen Glaubensvorstellungen. Die meisten Musliminnen und Muslime folgen Sufi-Traditionen der Tijaniyah; außerdem gibt es wahhabitische, salafistische und Muslimbruderschaft-Strömungen. Moscheen und Kirchen dienen Gebet, Gottesdienst und religiöser Lehre. Christliche Missionen dürfen missionieren; Prozessionen und Kirchenglocken sind im Allgemeinen möglich. In von Unsicherheit betroffenen Gebieten kann öffentliche Religionsausübung jedoch stärker eingeschränkt sein. Ein Ministerialerlass verbietet Burka und Niqab, wird aber uneinheitlich durchgesetzt. Der Haut Conseil des Affaires Islamiques (HCIA) beaufsichtigt Teile der muslimischen Religionsangelegenheiten, darunter Predigtinhalte, muslimische Missionierung und islamische Wohltätigkeitsorganisationen; seine tatsächliche Durchsetzungskapazität ist Berichten zufolge begrenzt. Der Großimam von N’Djamena ist eine bedeutende muslimische Autorität. Zur katholischen Kirche gehören laut Aufzeichnungen von 2023 neun Bischöfe; EEMET vertritt ein evangelisch-protestantisches Netzwerk. Die Verfassung des Tschad bestimmt das Land als säkulare Republik, trennt Religion und Staat und garantiert Gleichheit vor dem Gesetz ohne religiöse Diskriminierung. Sie schützt Gewissens-, Religions-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und verbietet zugleich religiöse Propaganda, die nationale Einheit oder Säkularismus untergräbt. Religiöse Gruppen und ausländische Missionsorganisationen registrieren sich grundsätzlich beim Innenministerium; indigene traditionelle Gruppen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Ein Gotteshaus kann bis zur rechtlichen Anerkennung eine befristete Genehmigung von bis zu sechs Monaten benötigen. Gründer einer nicht registrierten Kirche können bis zu einem Jahr Haft und Geldstrafen riskieren. Religionsgemeinschaften müssen nationales Recht und öffentliche Ordnung beachten und dürfen Glaubensüberzeugungen nicht nutzen, um sich nationalen Pflichten zu entziehen. Öffentliche Schulen sind säkular und bieten keinen Religionsunterricht an. Private muslimische, katholische und protestantische Schulen sind erlaubt; es gibt auch Missionsschulen. Traditionelle Koranschulen konzentrieren sich oft auf das Auswendiglernen des Korans und bleiben informell. Erneuerte Koranschulzentren in der Provinz Lac, unter anderem bei Bol, Bagasola und Kiskawa, verbinden Arabisch und Fächer des nationalen Lehrplans wie Lesen, Rechnen und Naturwissenschaften mit sichereren Klassenräumen, Mensen und Schulmaterialien. Der HCIA erkennt Lehrkräfte in diesem erneuerten Programm an. Ein landesweit einheitlicher Ausbildungsweg für Religionslehrkräfte ist jedoch nicht belegt. Aïd al-Fitr, Aïd al-Adha oder Tabaski, Maouloud oder Al-Mawlid, Ostermontag, Allerheiligen und Weihnachten sind staatliche Feiertage. Islamische Feiertage folgen dem Mondkalender und verschieben sich daher jedes Jahr. Muslimische und christliche Gemeinschaften organisieren außerdem eigene Gottesdienste, Unterricht und Gemeindeveranstaltungen. Religiöse und traditionelle Praktiken zu Ehe, Scheidung, Abstammung und Erbe bestehen neben dem Zivilrecht. Berichten zufolge bearbeitet der HCIA einige Angelegenheiten des muslimischen Personenstands, darunter Ehe, Vermögen der Ehepartner, Scheidung und Abstammung; bei Streitigkeiten bieten Zivilgerichte einen Rechtsweg. Die Eintragung des Personenstands ist relevant, denn ein religiöser Ritus allein begründet nicht zwangsläufig eine vollständige staatliche Durchsetzbarkeit. Kinderehen sind formell verboten; nach Gesetz 029/PR/2015 liegt das Mindestheiratsalter bei 18 Jahren. Durchsetzung und traditionelle Praxis können jedoch abweichen. Religiöse und traditionelle Geburts-, Initiations- und Bestattungsriten werden üblicherweise von Gemeinschaften geleitet. Ein nationales Religionsregister, verpflichtende religiöse Riten oder eine offizielle Gebührenordnung wurden nicht festgestellt. Spenden, Gebühren privater Religionsschulen und Kosten für Zeremonien hängen von der Gemeinde oder Einrichtung ab. Religiöse Führungspersonen und Einrichtungen beteiligen sich über Gremien wie HCIA, katholische Kirche, EEMET und das Regionalforum für interreligiösen Dialog am interreligiösen Austausch. Ihre Arbeit richtet sich auf friedliches Zusammenleben, Toleranz, nationale Versöhnung und Botschaften gegen Extremismus. Die Sicherheitslage beeinflusst das religiöse Leben in Teilen des Tschad. JAS-Boko Haram und ISWAP haben muslimische und christliche Gemeinschaften angegriffen, besonders rund um den Tschadsee. Maßnahmen zur Aufstandsbekämpfung und begrenzte öffentliche Ressourcen können den Zugang zu Gottesdiensten einschränken. Gewalt, die mit religiöser Identität beschrieben wird, kann auch auf zugrunde liegende Konflikte um Land und Ressourcen zwischen Ackerbauern und Viehhaltern zurückgehen. Zugang zu Gottesdiensten, Registrierung, Religionsunterricht und Regelungen zum Personenstand hängen daher nicht nur vom formellen Rechtsrahmen ab, sondern auch von Region, Gemeinschaftsregeln und aktueller Sicherheitslage.
Religion im Tschad
Religion im Tschad wird vor allem durch den Islam und das Christentum geprägt, daneben gibt es indigene religiöse Überzeugungen und kleinere Gemeinschaften wie Bahai und Zeugen Jehovas. Musliminnen und Muslime bilden die größte Religionsgruppe; christliche Gemeinschaften sind besonders im Süden und in Städten sichtbar. Die Verfassung bestimmt den Staat als säkular und schützt Gewissens- und Religionsfreiheit. Möglichkeiten zur Religionsausübung und öffentlichen Äußerung unterscheiden sich jedoch je nach örtlicher Sicherheitslage.
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