Voll geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren. Menschen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig; Kinder unter 7 handeln grundsätzlich durch gesetzliche Vertreter. Ein Gericht kann die Geschäftsfähigkeit in gesetzlich festgelegten Fällen beschränken oder aberkennen, darunter bestimmte psychische Störungen oder schädlicher Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum. Eine juristische Person erlangt Rechtspersönlichkeit durch staatliche Registrierung und Eintragung in das Einheitliche Staatliche Register juristischer Personen. Gerichte, das Justizministerium (Adalat) und Registrierungsstellen bearbeiten die jeweiligen Verfahren; Gebühren werden durch einzelne Gesetze festgelegt. Verträge begründen Pflichten zwischen den Parteien. Die Parteien vereinbaren die Bedingungen grundsätzlich selbst, müssen aber gesetzlich vorgeschriebene wesentliche Bedingungen und Formvorschriften einhalten. Schriftform, notarielle Beglaubigung oder staatliche Registrierung sind nur erforderlich, wenn das Gesetz dies vorsieht. Nichterfüllung kann Schadensersatz, Verzugszinsen, Rücktritt oder gerichtlichen Rechtsschutz nach sich ziehen. Immobiliengeschäfte und Hypotheken benötigen grundsätzlich notarielle Dokumente und Registrierung im Staatlichen Register der Rechte an unbeweglichem Vermögen. Für Vertragsforderungen gilt gewöhnlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren; Ansprüche im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen haben grundsätzlich eine Frist von sechs Jahren. Das Sachenrecht unterscheidet staatliches und privates Eigentum, Besitz, Miteigentum, Dienstbarkeiten und Hypotheken. Land bleibt grundsätzlich Staatseigentum; privates Eigentum ist nur insoweit möglich, wie Gesetze dies für turkmenische Staatsbürger zulassen. Übertragungen, Belastungen und gerichtlich begründete Rechte an unbeweglichem Vermögen müssen staatlich registriert werden. Die Registrierungsstelle beim Justizministerium prüft Eigentumsunterlagen, Identitätsdokumente, Antrag und Gebühr. Amtliche Angaben zufolge dauert die Registrierung nach Dokumentenprüfung normalerweise höchstens 10 Arbeitstage; der konkrete Fall und die Unterlagen beeinflussen die Dauer. Eine Eheschließung muss durch ZAGS, die Personenstandsbehörde, registriert werden. Das reguläre Heiratsalter beträgt 18 Jahre; eine Vormundschaftsbehörde kann es unter gesetzlich zulässigen Umständen um höchstens ein Jahr herabsetzen. Ehepartner haben gleiche Rechte; während der Ehe erworbenes Eigentum ist grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum. Ein Geschäft über gemeinschaftlich gehaltenes unbewegliches Vermögen oder eine andere notarielle beziehungsweise registrierungspflichtige Verfügung kann die Zustimmung des anderen Ehepartners erfordern. Kindesunterhalt kann vereinbart oder gerichtlich festgesetzt werden; bei unregelmäßigem Einkommen kann ein fester Monatsbetrag gelten, außerdem kann vorläufiger Unterhalt verfügbar sein. Adoption und Vormundschaft betreffen Kinder ohne angemessene elterliche Fürsorge. Erbschaft geht nach Testament oder gesetzlicher Reihenfolge über. Zur ersten gesetzlichen Ordnung gehören Kinder einschließlich adoptierter Kinder, Ehepartner und Eltern; Geschwister und Großeltern gehören zur zweiten Ordnung. Geschiedene Ehepartner erben nicht als Ehegatten voneinander. Kindern, Eltern und Ehepartnern steht in gesetzlich erfassten Fällen unabhängig vom Testament ein geschützter Anteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Erben nehmen den Nachlass gewöhnlich durch Erklärung beim Notar am Ort der Eröffnung der Erbschaft oder durch tatsächlichen Besitz und Verwaltung an. Die reguläre Annahmefrist beträgt sechs Monate ab dem Tod. Bis zum Fristablauf oder zur Ausstellung eines Erbscheins ist die Verfügung eingeschränkt, ausgenommen Maßnahmen wie Erhaltung, Bestattungskosten, Behandlung, Unterhalt und Verwaltung. Geerbtes unbewegliches Vermögen muss anschließend registriert werden. Zivilrechtliche Haftung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den vollständigen Ersatz des materiellen Schadens einschließlich entgangenen Gewinns verlangen. Auch immaterielle Rechte wie Ehre, Würde und Privatsphäre sind geschützt. Kläger müssen grundsätzlich die schädigende Handlung oder Pflichtverletzung, den Schaden, den maßgeblichen Kausalzusammenhang und die verantwortliche Person nachweisen; Betroffene sollen unter den jeweiligen Umständen angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung treffen. Ansprüche wegen Schäden verjähren grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der verantwortlichen Person, vorbehaltlich Sonderregeln für Schäden an Leben oder Gesundheit. Die Zivilprozessordnung regelt Zivil-, Familien-, Wohnungs-, Grundstücks- und besondere Verfahren. Eine Klage nennt grundsätzlich Parteien, Antrag, Sachverhalt, Beweise, Belege, erforderliche Kopien, gegebenenfalls Vollmacht und Nachweis der staatlichen Gebühr. Etrap- und Stadtgerichte entscheiden gewöhnlich erstinstanzlich; Regional- und Stadtgerichte, der Oberste Gerichtshof und das Türkmenistanyň Arbitraž kazyýeti handeln jeweils in ihrer Zuständigkeit. Verfahrenssprache ist Turkmenisch; gesetzliche Rechte zur Nutzung einer anderen Sprache und eines Dolmetschers gelten. Geschäftsfähige Erwachsene führen Verfahren selbst; gesetzliche Vertreter handeln für Menschen ohne oder mit beschränkter Geschäftsfähigkeit. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen Gebührenbefreiung, Stundung, Ratenzahlung oder Ermäßigung sowie kostenlose Rechtshilfe vor. Ein судебный приказ kann für gesetzlich zulässige unbestrittene Forderungen ein vereinfachtes Verfahren bieten; eine Ablehnung kann binnen drei Tagen ergehen, und Mängel müssen gegebenenfalls binnen höchstens drei Tagen behoben werden. Ein rechtskräftiger vollstreckbarer Beschluss kann zur Ausstellung eines исполнительный лист, eines Vollstreckungstitels, und anschließend zu einem Antrag des Gläubigers führen. Der Schuldner erhält eine freiwillige Erfüllungsfrist von höchstens einem Monat, bevor Zwangsmaßnahmen folgen können. Das Gericht kann selbst vollstrecken oder die Sache an die zuständige staatliche Vollstreckungsstelle, darunter einen судебный исполнитель oder кazyýet ýerine ýetirijisi, weiterleiten. Nach dem Gesetz kann auf verfügbares Vermögen zugegriffen werden; Beschwerden gegen Vollstreckungsentscheidungen können vor Gericht gebracht werden. Ausländische oder internationale Entscheidungen sind nur nach einschlägigen Verträgen und turkmenischem Recht vollstreckbar. Gerichts- und Vollstreckungskosten können staatliche Gebühren, nachgewiesene Auslagen und zunächst vom Gläubiger geleistete Vorschüsse umfassen; die endgültige Verteilung richtet sich nach den einschlägigen Regeln.
Zivilrecht in Turkmenistan
Das Zivilrecht in Turkmenistan regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen. Es umfasst Rechtsfähigkeit, Verträge, Eigentum, Familienangelegenheiten, Erbschaft, Schadensersatz, Zivilverfahren und Vollstreckung. Das geltende Zivilgesetzbuch wurde am 28. Juni 2025 verabschiedet, trat am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzte das Zivilgesetzbuch von 1998.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

