Einwanderungsrecht in Tuvalu

Das Einwanderungsrecht in Tuvalu regelt Einreise, vorübergehenden Aufenthalt, Beschäftigung, Familienaufenthalt, Schutz, Staatsangehörigkeit und Ausreise. Ausländische Staatsangehörige benötigen grundsätzlich eine gültige Erlaubnis, sofern keine Ausnahme gilt. Besuchern ist Arbeit, Geschäftstätigkeit, Studium oder Missionierung üblicherweise ohne den erforderlichen Vermerk nicht gestattet. Tuvalu hat weder eine eigenständige Daueraufenthaltserlaubnis noch ein spezielles innerstaatliches Asylverfahren; längerfristige Sicherheit hängt meist von einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis oder der Möglichkeit zur Einbürgerung ab.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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