Strafrecht in der Vatikanstadt

Das Strafrecht in der Vatikanstadt bestimmt strafbares Verhalten, persönliche Verantwortlichkeit, Ermittlungen, Strafverfahren und Sanktionen. Die Rechtsordnung verbindet vatikanische Gesetze mit dem italienischen Strafgesetzbuch von 1889 und der italienischen Strafprozessordnung von 1913, übernommen durch Gesetz 2/1929. Der Promotore di giustizia ermittelt und klagt an, das Tribunale verhandelt Fälle; Rechtsmittel gehen an die Corte d'Appello und die Corte di Cassazione.

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