Lizenzpflicht für eine unternehmerische Tätigkeit in Georgien

In Georgien besteht keine allgemeine Geschäftslizenz für jede unternehmerische Tätigkeit; eine Lizenz ist nur für gesetzlich regulierte Tätigkeiten erforderlich. Ob eine Lizenzpflicht vorliegt, muss anhand des konkreten Geschäftsmodells, der angebotenen Leistungen und der einschlägigen Fachvorschriften geprüft werden.

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