Die National Agency of Public Registry (NAPR) führt in Georgien die Unternehmensregistrierung durch. Handelt dort nicht der Gründer oder ein gesetzlich vertretungsberechtigtes Organ selbst, gehört ein geeigneter Vollmachtsnachweis zu den Antragsunterlagen. Die Vollmacht sollte die beteiligten Personen eindeutig bezeichnen und klar festlegen, welche Erklärungen der Bevollmächtigte im Registrierungsverfahren abgeben, welche Dokumente er einreichen und ob er Registerunterlagen entgegennehmen darf. Der vereinbarte Befugnisumfang muss zur tatsächlich beantragten Unternehmensgründung passen. Stammt die Vollmacht aus dem Ausland, können für ihre Verwendung in Georgien eine Apostille oder Legalisation sowie eine georgische Übersetzung erforderlich sein. Form, Beglaubigung und Übersetzung sollten deshalb anhand des Ausstellungsstaats und der konkreten Einreichungsart abgestimmt werden. Namen und Identifikationsangaben in Vollmacht, Ausweisdokumenten, Gründungsvereinbarung und Registerantrag müssen übereinstimmen, damit die Vertretungsbefugnis ohne widersprüchliche Personendaten geprüft werden kann.
Vollmacht für die NAPR-Registrierung einer Unternehmensgründung in Georgien
Reicht ein Bevollmächtigter die Gründungsunterlagen ein, muss seine Vertretungsbefugnis gegenüber der NAPR nachgewiesen werden. Die Registrierungsvollmacht sollte den Antragsteller, den Vertreter und die übertragenen Handlungen eindeutig erkennen lassen.
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