Gesetzliches Mindestkapital bei der Rechtsformwahl für ein Unternehmen in der Schweiz

Das gesetzliche Mindestkapital hängt in der Schweiz von der Rechtsform des Unternehmens ab. Für eine Einzelfirma ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, für eine GmbH sind es CHF 20 000 und für eine AG CHF 100 000 Aktienkapital. Der tatsächliche Kapitalbedarf kann deutlich über diesen Beträgen liegen.

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