Sacheinlagen bei der Rechtsformwahl für ein Unternehmen in der Schweiz

Bei einer Sacheinlage bringen Gründer Vermögenswerte statt Geld in eine Gesellschaft ein. Eine Sacheinlage ist bei der Gründung einer GmbH oder AG möglich, wenn der Wert bilanzierbar, übertragbar, verfügbar und verwertbar ist. Bewertung und Eigentumsübertragung müssen nachvollziehbar belegt werden.

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