Die Abschlussdokumente zum Doktorat können neben der Urkunde weitere von der Hochschule ausgestellte Nachweise umfassen. Eine solche Ergänzung zum Doktoratsnachweis kann Angaben enthalten, die auf der Urkunde nicht vollständig dargestellt sind. Dazu können Informationen zum Doktoratsprogramm, zur Hochschule und zur Einordnung des Abschlusses gehören. Der genaue Inhalt hängt von der Dokumentationsform der verleihenden Hochschule ab. Ergänzende Unterlagen ersetzen die Doktoratsurkunde nicht, sondern erläutern den nachgewiesenen Abschluss. Auch die offizielle Titelform bleibt durch den Wortlaut der Urkunde und die Hochschulvorschriften bestimmt. Für Bewerbungen oder weitere Verfahren können Urkunde und ergänzende Dokumentation gemeinsam verlangt werden. Massgebend sind die von der Hochschule ausgestellten Fassungen. Nach Erhalt sollten Name, Abschlussbezeichnung und Angaben zum Doktoratsprogramm kontrolliert werden. Für eine Verwendung ausserhalb der Schweiz entscheidet die empfangende Einrichtung, welche Unterlagen und Sprachfassungen sie benötigt.
Ergänzende Dokumentation zum Doktoratsabschluss nach dem Studium in der Schweiz
Ergänzende Unterlagen können die Doktoratsurkunde um Angaben zum Abschluss, zum Doktoratsprogramm und zur verleihenden Hochschule erweitern. Ein Diploma Supplement zum Doktorat wird nur berücksichtigt, wenn die Hochschule ein entsprechendes Dokument ausstellt. Welche Dokumente zum Doktoratsabschluss gehören, richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Schweizer Hochschule.
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