Eine Doktoratsurkunde der ETH wird ausgestellt, wenn die nach den Hochschulvorschriften erforderlichen Leistungen erfüllt sind und der Doktorgrad verliehen wurde. Zuständig ist die Hochschule, an der das Doktorat abgeschlossen worden ist. Die Urkunde weist den verliehenen Grad und die ausstellende Hochschule aus. Weitere Angaben können sich nach den Vorgaben der ETH Zürich oder der EPFL unterscheiden. Für Bewerbungen und amtliche Verfahren ist die Bezeichnung des Doktorgrads so zu verwenden, wie sie auf der Urkunde steht. Persönliche Angaben, Gradbezeichnung und Ausstellungsdaten sollten nach dem Erhalt geprüft werden. Bei Fehlern oder Fragen zu einem Ersatzdokument ist die ausstellende Hochschule zuständig. Ob neben der Urkunde weitere Abschlussunterlagen erhältlich sind, ergibt sich aus deren Reglementen und Verwaltungsverfahren. Für die Verwendung im Ausland kann die empfangende Stelle eine Beglaubigung, Übersetzung oder zusätzliche Bestätigung verlangen. Das Original sollte sicher aufbewahrt und nur entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens eingereicht werden.
Doktoratsurkunde aus dem ETH-Bereich nach dem Studium in der Schweiz
Die Doktoratsurkunde der ETH Zürich oder das Doktordiplom der EPFL dokumentiert den verliehenen Doktorgrad. Sie dient als offizieller ETH Doktorgrad Nachweis für Bewerbungen und andere Verfahren. Ausstellung, Inhalt und Übergabe richten sich nach den Vorschriften der jeweiligen Hochschule.
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