Eine kantonale Universität stellt die Doktoratsurkunde aus, nachdem die nach ihrem Reglement erforderlichen Leistungen erfüllt und der Doktorgrad verliehen worden sind. Massgebend sind die Promotionsordnung und die Vorgaben der zuständigen Fakultät oder Universität. Die Urkunde nennt den verliehenen Doktorgrad und ordnet ihn der ausstellenden Universität zu. Je nach Hochschule können weitere Angaben zur promovierten Person, zur Fakultät, zum Verleihungsdatum oder zur Dissertation enthalten sein. Für Bewerbungen und andere Nachweisverfahren ist die amtliche Bezeichnung auf der Urkunde zu übernehmen. Stimmen persönliche Angaben oder Gradbezeichnung nicht, ist die ausstellende Universität die zuständige Anlaufstelle für eine Berichtigung. Ob zusätzlich eine Abschlussbestätigung, ein Zeugnis oder weitere Unterlagen ausgestellt werden, ergibt sich aus den universitären Vorschriften. Für eine Verwendung im Ausland können ergänzende Anforderungen an Beglaubigung oder Übersetzung gelten; darüber entscheidet die Stelle, bei der der Nachweis eingereicht wird. Das Original sollte deshalb sicher aufbewahrt und nur nach den Vorgaben des jeweiligen Empfängers vorgelegt werden.
Doktoratsurkunde einer kantonalen Universität nach dem Studium in der Schweiz
Die Doktoratsurkunde Universität dokumentiert den erfolgreichen Doktoratsabschluss an einer kantonalen Universität in der Schweiz. Sie dient als Doktordiplom kantonale Universität und als offizieller universitärer Doktorgrad Nachweis. Ausstellung, Inhalt und Übergabe richten sich nach den Vorschriften der jeweiligen Universität.
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