Für die Berufspraxis bei der Hochschulbewerbung sind offizielle Arbeits- oder Praktikumszeugnisse einzureichen. Der Nachweis sollte das Unternehmen, die Funktion, den Zeitraum, das Arbeitspensum und die ausgeübten Tätigkeiten ausweisen. Nur so kann die Hochschule prüfen, ob die Erfahrung zum gewählten Studienprogramm passt. Der Praxiserfahrungsnachweis Studium ist von einem Lebenslauf zu unterscheiden: Der Lebenslauf beschreibt den Werdegang, ersetzt aber keine Bestätigung des Unternehmens. Bei einer Praktikumsbestätigung Zulassung gelten dieselben Anforderungen an Zeitraum, Umfang und Aufgaben, soweit das Programm diese Angaben verlangt. Welche Arbeitswelterfahrung Fachhochschule anerkennt, richtet sich nach den programmspezifischen Zulassungsregeln. Eine lange Berufstätigkeit ist nicht automatisch fachverwandt. Mehrere Tätigkeiten können mit getrennten Nachweisen zu belegen sein. Bei fremdsprachigen Dokumenten kann eine Übersetzung nach den Vorgaben der Hochschule erforderlich sein. Unvollständige Angaben können eine Nachforderung auslösen und die Prüfung der Bewerbung verzögern.
Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Ein Praxiserfahrungsnachweis für das Studium dokumentiert berufliche Tätigkeiten oder Praktika, die für die Zulassung relevant sind. Bei verlangter Arbeitswelterfahrung für eine Fachhochschule prüft das Studienprogramm Dauer, Umfang und fachlichen Bezug der Tätigkeit. Eine Praktikumsbestätigung für die Zulassung muss deshalb mehr als die blosse Teilnahme nennen.
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