Der Schulabschluss für das Studium ist in der von der Zielhochschule verlangten Form einzureichen. Das Dokument muss vollständig, gut lesbar und grundsätzlich in der Originalsprache vorliegen. Je nach Sprache kann zusätzlich eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Eine selbst erstellte Übersetzung ersetzt den verlangten Nachweis nicht. Das Maturitätszeugnis Hochschule umfasst alle zum Abschluss gehörenden Seiten und darf nicht eigenmächtig gekürzt oder verändert werden. Die Hochschule legt fest, ob zunächst eine einfache digitale Kopie genügt oder eine beglaubigte Kopie beziehungsweise das Original verlangt wird. Originale sollten nur nach ausdrücklicher Aufforderung eingesandt werden. Ein digitaler Upload schliesst eine spätere Prüfung der Echtheit nicht aus. Der Abschlussausweis Studienbewerbung ist von der zugehörigen Notenübersicht zu unterscheiden; je nach Verfahren werden beide Dokumente benötigt. Liegt der endgültige Vorbildungsausweis Zulassung noch nicht vor, gelten die besonderen Vorgaben für Zwischenzeugnisse, vorläufige Bestätigungen und die spätere Nachreichung.
Abschlussausweis der Vorbildung für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Der Abschlussausweis für die Studienbewerbung belegt den erfolgreich erworbenen Bildungsabschluss, auf den sich die Bewerbung stützt. Für den Bachelorzugang kann dies je nach Vorbildung etwa ein Maturitätszeugnis für die Hochschule oder ein ausländischer Sekundarabschluss sein. Welcher Vorbildungsausweis für die Zulassung genügt, richtet sich nach Hochschule und Studienprogramm.
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