Bei einer EFZ Hochschulbewerbung weist das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) den erfolgreich abgeschlossenen Lehrberuf nach. Die Hochschule kann zusätzlich weitere Unterlagen zur beruflichen Grundbildung verlangen, etwa eine Notenübersicht oder Nachweise über Berufspraxis. Der Berufsabschlussnachweis Studium ist vollständig und in der vorgegebenen Dateiform einzureichen. Bei ausländischen Dokumenten können das Original und eine verlangte Übersetzung erforderlich sein. Eine berufliche Vorbildung Fachhochschule kann besonders dann relevant sein, wenn das Studienprogramm eine fachverwandte Vorbildung oder Arbeitswelterfahrung voraussetzt. Ob der nachgewiesene Beruf fachlich passt, beurteilt die Hochschule anhand ihrer Zulassungsregeln. Der Lehrabschluss Studienzulassung ist deshalb nicht mit einem allgemeinen Hochschulzugang gleichzusetzen. Weitere schulische Abschlüsse, Praxiszeiten oder Zusatzqualifikationen können je nach Zugangsweg erforderlich sein. Eine eingereichte Urkunde ersetzt keine gesonderten Tätigkeitsnachweise, wenn das Programm Dauer und Inhalt der Berufspraxis prüfen muss. Massgebend sind die Bewerbungsanforderungen des konkreten Studienprogramms.
Berufsabschlussnachweis als Vorbildungsunterlage für ein Studium in der Schweiz
Ein Berufsabschlussnachweis für das Studium dokumentiert eine abgeschlossene berufliche Grundbildung und kann bei der Hochschulbewerbung als Vorbildungs- oder Praxisnachweis verlangt werden. Welche Bedeutung die berufliche Vorbildung für eine Fachhochschule hat, richtet sich nach dem gewählten Studienprogramm. Ein Lehrabschluss führt nicht für sich allein zur Studienzulassung.
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