Bei einem laufenden Schulabschluss für das Studium ist das aktuellste verfügbare Zwischenzeugnis oder Notenblatt einzureichen. Die aktuellen Noten der Bewerbung müssen vollständig und in der von der Schule ausgestellten Form vorliegen. Eine offizielle Schulbestätigung kann zusätzlich belegen, dass die Vorbildung noch läuft. Darin oder im Bewerbungsformular sind der erwartete Abschluss und das voraussichtliche Abschlussdatum anzugeben, wenn die Hochschule dies verlangt. Das Zwischenzeugnis Studienbewerbung ist von einer vorläufigen Abschlussbestätigung zu unterscheiden: Es dokumentiert laufende Leistungen, bestätigt aber noch keinen erfolgreich erworbenen Abschluss. Ein provisorisches Zeugnis Hochschule führt deshalb nicht automatisch zu einer endgültigen Zulassung. Die Hochschule kann den Entscheid an die Bedingung knüpfen, den Abschluss rechtzeitig und mit den verlangten Unterlagen nachzuweisen. Der endgültige Abschlussausweis ist nach Erhalt bis zur vorgegebenen Frist nachzureichen. Für fremdsprachige Unterlagen können Original und verlangte Übersetzung erforderlich sein. Bleibt der Abschlussnachweis aus, gelten die im Zulassungsentscheid genannten Folgen.
Zwischenzeugnis bei noch nicht abgeschlossener Vorbildung für ein Studium in der Schweiz
Ein Zwischenzeugnis für die Studienbewerbung belegt die bisher erreichten Leistungen, wenn die schulische Vorbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das provisorische Zeugnis für die Hochschule kann zusammen mit einer Schulbestätigung und Angaben zum erwarteten Abschluss verlangt werden. Es ersetzt den endgültigen Abschlussausweis nur, soweit die Hochschule eine spätere Nachreichung ausdrücklich zulässt.
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