Zwischenzeugnis bei noch nicht abgeschlossener Vorbildung für ein Studium in der Schweiz

Ein Zwischenzeugnis für die Studienbewerbung belegt die bisher erreichten Leistungen, wenn die schulische Vorbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das provisorische Zeugnis für die Hochschule kann zusammen mit einer Schulbestätigung und Angaben zum erwarteten Abschluss verlangt werden. Es ersetzt den endgültigen Abschlussausweis nur, soweit die Hochschule eine spätere Nachreichung ausdrücklich zulässt.

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