Planung des frühestmöglichen Nebenjobstarts für das Studium in der Schweiz

Der frühestmögliche Start eines Studentenjobs in der Schweiz ergibt sich aus Aufenthaltsstatus, kantonalem Verfahren, Studienkalender und Arbeitsvertrag. Eine erforderliche Bewilligung muss vor der Arbeitsaufnahme vorliegen. Bei Studierenden aus Drittstaaten gilt grundsätzlich eine Wartefrist von sechs Monaten nach Ausbildungsbeginn.

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