Alternative Zugangswege sind in der Schweiz nicht landesweit einheitlich geregelt. Der Geltungsbereich einer Sonderzulassung ergibt sich aus den Vorgaben der zuständigen Hochschule und des gewählten Studienprogramms. Die Prüfung bezieht sich gewöhnlich auf ein konkretes Programm und einen bestimmten Studienbeginn. Eine positive Entscheidung lässt sich deshalb nicht ohne weitere Prüfung auf einen anderen Studiengang übertragen. Auch innerhalb derselben Hochschule können sich die Zulassungsbedingungen zwischen den Programmen unterscheiden. Für die Einordnung ist zu prüfen, ob der Alternativzugang Studiengang, Hochschule und Eintrittstermin ausdrücklich umfasst. Das Verfahren kann eine Prüfung des Dossiers, ein Gespräch oder eine Aufnahmeprüfung vorsehen. Welche Unterlagen und Nachweise verlangt werden, bestimmt die zuständige Hochschule. Der Entscheid bestätigt nur den darin bezeichneten Zugang. Für ein anderes Studienprogramm ist eine eigene Beurteilung möglich.
Geltungsbereich eines alternativen Zugangs für Studienprogramme in der Schweiz
Der Geltungsbereich einer Sonderzulassung kann in der Schweiz auf bestimmte Studienprogramme beschränkt sein. Welche Studienprogramme zugelassen sind, richtet sich nach den Regeln der Hochschule und des konkreten Studiengangs. Ein Alternativzugang zum Studiengang gilt daher nicht automatisch für andere Programme.
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