Alternative Zugangsverfahren ohne gymnasiale Maturität betreffen vor allem die Bachelorstufe. Sie werden für ein bestimmtes grundständiges Studium geprüft und schaffen keinen allgemeinen Hochschulzugang. Für ein Masterstudium ist dagegen ein anerkannter Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss erforderlich. Auch der Hochschultyp beeinflusst den Zugang: Universitäre Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen wenden unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahren an. Ein erfolgreicher alternativer Zugang bei einer Hochschule lässt sich daher nicht automatisch auf eine andere Einrichtung oder einen anderen Hochschultyp übertragen. Für die Prüfung müssen die angestrebte Studienstufe, die Art der Hochschule und das konkrete Programm feststehen. Erst dann lassen sich verlangte Vorbildung, Berufserfahrung, Prüfungen oder weitere Nachweise zuordnen. Die Hochschule beurteilt die Bewerbung nach den Regeln des gewählten Studienangebots. Ändert sich das angestrebte Studium, muss auch die Zulassungsmöglichkeit neu geprüft werden. Die Einordnung nach Studienstufe und Hochschultyp grenzt realistische Zugangswege von Verfahren ab, die für das gewünschte Angebot nicht gelten.
Bedeutung des Studienziels für einen alternativen Zugang zum Studium in der Schweiz
Das Studienziel bezeichnet bei einem Alternativzugang die angestrebte Studienstufe und den gewählten Hochschultyp. Diese Angaben bestimmen, welche Zulassungsregeln und Verfahren für einen Bachelor ohne Maturität geprüft werden. Ein alternativer Zugang gilt deshalb nicht allgemein für jedes Studium oder jede Hochschule.
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