Für die Abklärung zum Studieren ohne Maturität sollte zuerst das konkrete Studienprogramm feststehen. Alternative Zugänge unterscheiden sich nach Studienstufe, Hochschultyp und Programm. Für eine aussagekräftige Anfrage sind vorhandene Bildungsabschlüsse, bisherige Studienleistungen, berufliche Tätigkeiten und weitere verlangte Nachweise zusammenzustellen. Die Unterlagen sollten Bezeichnungen, Inhalte und zeitlichen Umfang nachvollziehbar zeigen. Anschliessend lässt sich bei der Hochschule klären, ob das Zielprogramm einen Alternativzugang vorsieht und welches Verfahren gilt. Die Auskunft kann Hinweise auf Mindestalter, Berufserfahrung, Aufnahmeprüfung oder weitere programmspezifische Anforderungen enthalten, sofern solche Regeln für das Angebot bestehen. Auch mögliche Programmausschlüsse sind zu prüfen. Eine positive erste Einschätzung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung. Erst die vollständige Bewerbung ermöglicht der Hochschule eine verbindliche Prüfung der Unterlagen. Ändern sich Studienprogramm oder Hochschultyp, ist die Vorabklärung erneut auf das neue Ziel auszurichten.
Vorabklärung eines alternativen Zugangs zum Studium in der Schweiz
Eine Vorabklärung des Hochschulzugangs zeigt, ob für das gewünschte Studienprogramm grundsätzlich ein alternativer Zulassungsweg vorgesehen ist. Dafür müssen Studienziel, Vorbildung und vorhandene Berufs- oder Studienerfahrung möglichst konkret angegeben werden. Eine Zulassungsberatung zum Alternativzugang ersetzt jedoch keine formelle Bewerbung und keinen Zulassungsentscheid.
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